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Verkehrsrecht, darf Fahrer A fahren und wenn nein, ist es Beihilfe ohne Fahren ohne Führerschein?

gefragt von spo78 am 02.07.2009 um 20:55 Uhr

Hallo, eine Freundin hat mal eine Frage: Ihr Sohn hat mit 18 den Führerschein Klasse B gemacht und seitdem immer ein Auto auf ihren Namen angemeldet gehabt inkl. Versicherung, die er aber selbständig zahlt. Kaufvertrag ist natürlich auf seinen Namen, angemeldet aber auf meine Freundin. Zwischenzeitlich verlor er den Führerschein vor einigen Jahren und hat diesen in Osteuropa neu erworben. Ich habe mich soweit informiert, dass es da eine neue Regelung gibt, aber der Erwerb lag vor dieser Grenze. Nun wurde ihr Sohn aber von der Polizei angehalten und diese meinte, der Führerschein sei hier nicht gültig. Nach der Kontrolle ließen sie ihn aber dennoch wieder mit dem Auto wegfahren. Meine Freundin hat nun Post erhalten und soll sich eben dafür verantworten, dass mit ihrem Auto (weil eben auf sie angemeldet) ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren wurde. Wer ist eigentlicher Eigentümer des Fahrzeuges? Sie oder ihr Sohn? Und muss meine Freundin Kenntnis haben, ob so ein Führerschein gültig ist? Sie hatte ja Kenntnis über den Erwerb dieses Führerscheines, war aber davon ausgegangen, dass dies so auch seine Richtigkeit hat. Was droht ihr maximal für eine Strafe? Ich halte den Fall für recht kompliziert und bin mir nicht sicher, wie sowas im Zweifelsfalle entschieden würde. Ob der Führerschein letztendlich gültig ist, weiß sie immer noch nicht. Danke schonmal!


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anonym
beantwortet von sonnenblume1912 am 2. Juli 2009 21:02
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eigentümer ist der auf dem das auto angemeldet ist beim Finanzamt. der Führerschein aus osteuropa muß hier umgeschrieben werden damit er hier gültig ist, wenn er ihn wegen alkohol am steuer weg bekommen hat, und evtl zur MPU muß, dann uß er trotzdem um in deutschland fahren zu dürfen noch zu mpu, auch wenn er denn führerschein schon hat


anonym
beantwortet von linda76 am 2. Juli 2009 21:02
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Der Hälter des Autos muß sicherstellen, daß der Fahrer einen gültigen Führerschein hat.


truckdriver
beantwortet von truckdriver am 2. Juli 2009 21:10
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Wenn der FS weggenommen wurde und eine MPU veranlasst wurde so zählt der Osteuropäische FS hier nicht, da ja keine Prüfung ( MPU ) zur Fahreignung vor liegt, das bedeutet das die jenige Person hier zulande ohne Gültige Fahrerlaubnis gefahren ist.


anonym
beantwortet von catsecret am 3. Juli 2009 14:03
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Man muß bei Kraftfahrzeugen trennen zwischen dem Eigentümer und dem Halter. Eigentümer ist derjenige, der das Eigentum am Fahrzeug durch einen rechtskräftigen Vertrag gem. dem BGB erworben hat. Dies wäre grundsätzlich derjenige, der auch den PKW gekauft und bezahlt hat und für sich in Anspruch nimmt. Im Zulassungsrecht gibt es jedoch noch die Haltereigenschaft. Dies ist derjenige, der im Zulassungsverfahren rechtlich für den PKW einstehtm, d.h. der im Fahrzeugschein eingetragene Halter. Daraus begründen sich einige Verpflichtungen. Die wichtigeste für dich: du bist immer dafür verantwortlich, wer mit deinem PKW fährt. Die Fahrtüchtigkeit (z.B. Führerscheinfrage) muß immer (eigentlich sogar vor jeder Fahrt) überprüft werden. Folglich macht der Halter sich gem. § 2 FEV strafbar (Vergehenstatbestand), wenn er jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis fahren läßt.


anonym
beantwortet von spo78 am 2. Juli 2009 20:56
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Sorry, zum Fahren meinte ich in der Überschrift, kommt davon, wenn man während dem Telefonieren schreibt :-)



anonym
beantwortet von Reisefreunde am 3. Juli 2009 07:37
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ich finde auch eine Mutter sollte das fahren mit Alkohol nicht noch unterstützen Führerschein im Ausland bei MPU bei uns nicht gültig kann für Halter teuer werden


anonym
beantwortet von spo78 am 3. Juli 2009 09:34
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Zum Eu-Führerschein habe ich mich durchaus selber informiert, und das mit der MPU ist Quark. Nach Ablauf der Sperrfrist kann man einen Führerschein woaders rechtsmäßig erwerben, das hat der Sohn auch getan. Zur MPU muss er definitiv nicht (und die wurde auch nicht veranlasst, da er das Wiedererlangen seines deutschen Scheines gar nicht erst versucht hat) und @ Reisefreunde, es war nichtmals von Alkohol die Rede... Und selbst, wenn dem so wäre, so würde die Mutter es sicher nicht unterstützen, wenn der Sohn mit seinem eigenen Auto fährt? Das ganze Theater um den Führerschein selber hat letztendlich mit dieser neuen WohnortRegelung zu tun, die aber erst nach Erwerb in Kraft trat. Im Prinzip geht es mir auch nicht um den Sohn, sondern um meine Freundin. Klar muss sie sicherstellen, dass ihr Sohn nen Führerschein hat. Aber muss sie wissen, ob der gültig ist? Kann sie das als Laie beurteilen, wenn nichtmals die deutsche Rechtssprechung da eindeutige Urteil zu abgibt? Und ist sie überhaupt zur Rechenschaft zu ziehen, denn im Netz finden sich durchaus Berichte, nach denen Besitzer ist, wer die laufenden Kosten trägt, und das ist der Sohn... Gruß


anonym
beantwortet von spo78 am 5. Juli 2009 01:53
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Hallo, danke für die Antwort, das bringt mich schon etwas weiter :-) Die Frage ist ja nur, wenn man die gültige Fahrerlaubnis vor Fahrantritt überprüft, kann man als Laie feststellen, dass der Führerschein ungültig ist? Wenn einem gar keine Fahrerlaubnis vorgelegt wird, o.k, dan ist es klar, aber wenn nichtmals die Polizei definitiv weiß, ob er güötig ist, wie soll man das ala Laie beurteilen können? Meine Freundin hat auch nie an der Gültigkeit gezweifelt... Gruß


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