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Verkehrsrecht

gefragt von Marieke2712Marieke2712 am 25.11.2008 um 22:37 Uhr

Hallo, folgender Sachverhalt: Dieses blaue Schild (http://tbn1.google.com/images?q=tbn:P8wdAToqZJR9cM:http://www.adfc-ulm.de/assets/images/599px-Zeichen_237.png) mit dem Fahrrad besagt ja, dass der vorhandene Radweg auch genutzt werden muss. Wie verhält sich das, wenn der Radweg noch voller Schnee & Eis ist, die Fahrbahn aber geräumt. Darf ich dann als Radfahrer die Straße benutzen?

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Schnee x 782 Verkehrsrecht x 337 Radweg x 25

Smash
beantwortet von Smash am 25. November 2008 22:43
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Wenn der Fahradweg nicht zu benutzen ist, darfst Du die Straße nutzen. Ansonsten gilt die Vorschrift der StVO

Radwege: Prinzipiell gilt auch auf Radwegen das "Rechtsfahrgebot". Radfahrer müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Es handelt sich hierbei um die blauen Verkehrsschilder mit weißen Symbolen ("Nur für Radfahrer"; "Nur für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam" und "Nur für Radfahrer und Fußgänger getrennt"). Es dürfen aber auch andere rechte Radwege benutzt werden.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 25. November 2008 22:38
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Seit ein paar Jahren darfst du sowieso auf der Straße fahren, auch wenn es einen Radweg gibt.

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 25. November 2008 22:41

Also ich glaube, wenn es dieses Schild gibt, dann muss man normalerweiser auch den Radweg nehmen. Wenn das Schild nicht da ist, aber ein Radweg, ist es dem Radfahrer freigestellt.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 25. November 2008 22:46

@DerTroll: Das steht so nicht in der StVO. Wenn das Schild da ist, muß ein Radfahrer den Radweg benutzen.

Das was Du meinst ist die "freie Auslegung heutiger Radfahrgewohnheiten" aber nicht das Gesetz.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 25. November 2008 22:54

Hm werd jetzt um diese Späte Zeit nicht mehr die StVO überprüfen, aber ich meine eigentlich ziemlich sicher, daß die Benutzungspflicht des Radweges 1998 (ich glaube am 1. Oktober) wirklich offiziell aufgehoben wurde.


anonym
beantwortet von espressionant am 26. November 2008 21:09
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Ob ein Radweg befahren werden muß oder nicht kann man sehr gut in: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html finden. Dein Fall ist genau dort beschrieben und die Antwort lautet, ja Du darfst die Fahrbahn benutzen.

Es gibt jedoch die Ausnahme, dass die Fahrbahn zB mit Zeichen 254 oder 331 für Radfahrer gesperrt ist. Dies sollte aber äußerst selten sein.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 25. November 2008 22:39
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Das Bild klappt zwar nicht... aber wenn der Radweg nicht benutzbar ist kannst Du auch auf der Straße fahren. (Könnte ja z.B. auch eine Baustelle am Radweg sein dann mußt Du auch auf die Straße)


EmoxX
beantwortet von EmoxX am 25. November 2008 22:39
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kommt drauf an wie viel schnee liegt denk ich. aber eig sollte man dann die straße benutzen dürfen. wäre auch aufgabe der anwohner bzw der stadt die wege frei zu machn um genau solche fragen zu verhindern^^


Guldi
beantwortet von Guldi am 25. November 2008 22:39
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müssen? glaub ich nicht! wenn allerdings der radweg nicht benutzbar ist, kannste auf die strase ausweichen. das mit dem müssen, da bin ich mir nicht sicher! ich glaub nicht, das es da ein gesetz gibt!


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