1

Verkehrsrecht

Frage von Marieke2712 Marieke2712

Hallo, folgender Sachverhalt: Dieses blaue Schild (http://tbn1.google.com/images?q=tbn:P8wdAToqZJR9cM:http://www.adfc-ulm.de/assets/images/599px-Zeichen_237.png) mit dem Fahrrad besagt ja, dass der vorhandene Radweg auch genutzt werden muss. Wie verhält sich das, wenn der Radweg noch voller Schnee & Eis ist, die Fahrbahn aber geräumt. Darf ich dann als Radfahrer die Straße benutzen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Smash Smash

    Wenn der Fahradweg nicht zu benutzen ist, darfst Du die Straße nutzen. Ansonsten gilt die Vorschrift der StVO

    Radwege: Prinzipiell gilt auch auf Radwegen das "Rechtsfahrgebot". Radfahrer müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Es handelt sich hierbei um die blauen Verkehrsschilder mit weißen Symbolen ("Nur für Radfahrer"; "Nur für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam" und "Nur für Radfahrer und Fußgänger getrennt"). Es dürfen aber auch andere rechte Radwege benutzt werden.

  • 1
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Seit ein paar Jahren darfst du sowieso auf der Straße fahren, auch wenn es einen Radweg gibt.

    Kommentar von Marieke2712 Marieke2712Marieke2712

    Also ich glaube, wenn es dieses Schild gibt, dann muss man normalerweiser auch den Radweg nehmen. Wenn das Schild nicht da ist, aber ein Radweg, ist es dem Radfahrer freigestellt.

    Kommentar von Smash SmashSmash

    @DerTroll: Das steht so nicht in der StVO. Wenn das Schild da ist, muß ein Radfahrer den Radweg benutzen.

    Das was Du meinst ist die "freie Auslegung heutiger Radfahrgewohnheiten" aber nicht das Gesetz.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    Hm werd jetzt um diese Späte Zeit nicht mehr die StVO überprüfen, aber ich meine eigentlich ziemlich sicher, daß die Benutzungspflicht des Radweges 1998 (ich glaube am 1. Oktober) wirklich offiziell aufgehoben wurde.

  • 0
    Antwort von espressionant espressionant

    Ob ein Radweg befahren werden muß oder nicht kann man sehr gut in: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html finden. Dein Fall ist genau dort beschrieben und die Antwort lautet, ja Du darfst die Fahrbahn benutzen.

    Es gibt jedoch die Ausnahme, dass die Fahrbahn zB mit Zeichen 254 oder 331 für Radfahrer gesperrt ist. Dies sollte aber äußerst selten sein.

  • 0
    Antwort von sunpoint sunpoint

    Das Bild klappt zwar nicht... aber wenn der Radweg nicht benutzbar ist kannst Du auch auf der Straße fahren. (Könnte ja z.B. auch eine Baustelle am Radweg sein dann mußt Du auch auf die Straße)

  • 0
    Antwort von EmoxX EmoxX

    kommt drauf an wie viel schnee liegt denk ich. aber eig sollte man dann die straße benutzen dürfen. wäre auch aufgabe der anwohner bzw der stadt die wege frei zu machn um genau solche fragen zu verhindern^^

  • 0
    Antwort von Guldi Guldi

    müssen? glaub ich nicht! wenn allerdings der radweg nicht benutzbar ist, kannste auf die strase ausweichen. das mit dem müssen, da bin ich mir nicht sicher! ich glaub nicht, das es da ein gesetz gibt!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.