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Verkehrskontrolle! Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins?

gefragt von Heike68 am 18.06.2007 um 9:57 Uhr

Ich teile mir ein Auto mit meinem Mann und habe daher nur eine Kopie des Fahrzeugscheins. Bei der letzten Kontrolle wurde mir gesagt, daß würde nicht reichen, andere meinen das sei völlig i.O.! Was stimmt?

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Auto x 23.045 Fahrzeugschein x 56 Verkehrskontrolle x 20

Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 18. Juni 2007 11:47
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Bis vor kurzem hatten wir in unseren Firmenfahrzeugen auch nur Kopien, bis eine Kollegin in die Kontrolle kam und von den Polizisten ziemlich heftig angegangen wurde. Nach Anfrage beim Strassenverkehrsamt wurde uns gesagt, das ist nicht erlaubt. Der Fahrzeugführer muss immer das Original dabei haben.


rbeier
beantwortet von rbeier am 18. Juni 2007 14:32
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Wir haben vom Notar beglaubigte Kopien in unseren Firmenwagen und es hat bei Polizeikontrollen bisher keine Probleme damit gegeben. Allerdings ist es laut unserem Anwalt tatsächlich so, das man immer das original dabei haben muß/sollte. Im übrigen haben auch Autovermieter (zumindest mit denen ich bisher zu tun hatte) immer Originale im Auto. Auf denen steht der Hinweis Selbstfahrermietfahrzeug.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 19. Juni 2007 03:14

Bei uns bekommt man eine amtlich beglaubigte Kopie beim Straßenverkehrsamt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. Juni 2007 12:37
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mein schwiegersohn hat auch mehrere autos in seiner firma. diese werden von unterschiedlichen mitarbeitern benutzt.

da es immer wieder mitarbeiter gab, die die scheine verschlampt haben, hat er dann auch nur noch kopien mitgegeben.

als dann einer mal kontrolliert wurde, hat das sogar ein knöllchen gekostet weil es nicht statthaft ist.

mein schwiegersohn tut es trotzdem weiterhin so, denn die wahrscheinlichkeit, dass einer der mitarbeiter kontolliert wird ist gering.

sollte es dann zu einem knöllchen kommen, ist das immer noch billiger, als die ausstellung eines neuen fahrzeugscheins, von der rennerei mal ganz abgesehen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 18. Juni 2007 11:21
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Eine Kopie reicht eindeutig nicht, weil die ja im Zeitalter von Scannern und guten Druckern keineswegs notwendigerweise wiedergibt, was auf dem "echten" Schein steht.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 19. Juni 2007 03:12

Ob eine Kopie reicht oder nicht ist hier nicht relevant, es ist einfach nicht erlaubt mit einer Kopie unterwegs zu sein.


jason808
beantwortet von jason808 am 18. Juni 2007 09:59
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Ich bin mir nicht sicher aber bekommt man bei Autovermietungen nicht auch nur eine Kopie?

Edit:

(1) Auf Grund der Betriebserlaubnis oder der EG-Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens wird der Fahrzeugschein (Muster 2a) ausgefertigt und ausgehändigt; fehlt noch die erforderliche Betriebserlaubnis, so wird sie durch Ausfertigung des Fahrzeugscheins erteilt; einer besonderen Ausfertigung der Betriebserlaubnis bedarf es nur, wenn umfangreiche Bedingungen gestellt werden, auf die im Fahrzeugschein als dann hinzuweisen ist. Die Scheine sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. (...)

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 18. Juni 2007 10:01

Das Edit ist ein Zitat, habe ich hier gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t35850.html


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 6. Juli 2007 21:37
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Nein das reicht heute nicht mehr.


anonym
beantwortet von shady90 am 19. Juni 2007 07:52
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Auch ich habe in den Firmenfahrzeugen nur Kopien. Bisher hatte ich damit noch keine Probleme. Wenn man mit dem kontollierenden Vernünftigt redet haben die meisten Verständnis. Im Auto soll man den Schein ja auch nicht liegen lassen und bei wechselnden Fahrern !!! Ansonsten ist eine Strafe immer noch besser als einen neuen Fahrzeugschein zu besorgen.


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