Muss man sich als Fahrlehrer mit seinem Schüler nicht auch an die Verkehrsregeln halten? Mein Fahrlehrer hat mich vor 20 Jahren immer dazu angehalten die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. Richtgeschwindigkeit auszufahren. Nun hatte ich heute Morgen eine Fahrschule vor mir, die auf freier, übersichtlicher Strecke bei erlaubten 100 nur 60 km/h gefahren ist. Das ganze zog sich über 20 km hin. Ich habe mal gehört, dass dies nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanövern verleitet. Langsam fahrende Fahrzeuge müssten dem nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglichen, z.B. durch rechts ranfahren in eine Haltebucht. Hat sich daran irgendwas geändert? Wessen Führerscheinprüfung liegt noch nicht so lange zurück?

Vielleicht war es seine erste Fahrstunde.Ich glaube kaum...dass einer der gerade seine erste Stunde hat gleich mit 100 daher brettern sollte.Ob es Pflicht ist Platz zu machen weiß ich nicht mehr...aber nett wäre es schon.Wir haben alle mal Klein angefangen und hatten unsere erste Fahrstunde!
also ich mußte auch die zulässige geschwindigkeit fahren vorrausgestzt die strecke ist frei und wettermäßig in ordnung,langsam fahren ohne grund ist auch strafbar da es eine vermeidbare sache ist denn wenn jemand dadurch zum überholen angehalten wird ist es immer ein nicht kalkulierbares risiko

Der Fahrlehrer ist der Fahrer des Fahrzeugs! Demzufolge hat er auch darauf zu achten das man alle regeln beachtet. Wenn er einen Fahrschüler hat der noch zu unsicher ist, dann muß er eben eingreifen. Allerdings habe ich es auch schon oft beobachtet das es Fahrlehrer gibt die besseres zu tun haben als sich um die Schüler zu kümmern. Vom telefonieren angefangen.
Kolibri am 26. Juli 2009 22:35 Das wird aber auch bestraft!!! Erst kürzlich wurde ein Fahrlehrer verurteilt, der meinte, er dürfe als "Beifahrer" telefonieren. Ist aber nicht so, da ER die Verantwortung trägt!!
Vielleicht hatte der Fahrschüler seine erste Fahrstunde, und war absolut unsicher. Dennoch hätte er wegen der niedrigen Geschwindigkeit rechts ranfahren und die anderen Verkehrsteilnehmer vorbei fahren lassen müssen.
20 km Überland fährst Du nicht in der ersten Fahrstunde
Schnuffduff am 16. Juni 2009 08:41 Ist er jetzt mit 60 oder 20 daher gefahren.Nie im Leben läßt ein Fahrschullehrer zu...dass man da mit 20 her fährt.
20 km, nicht 20 km/h

mich bringt das auch immer zur Weißglut, gerade hier fahren unwarscheinlich viele Fahrschulen, aber ich glaube was dagegen machen kannste nicht.
ich hatte letztens Prüfung...mein fahrlehrer hat immer gesagt, ich soll die geschw. ausfahren...das hab ich dann auch gemacht...also gab es keine probleme
meiner meinte auch lieber 2-3 kmh schneller als zu langsam

Manchmal fragt man sich echt ob da einer neben sitzt...

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. § 3 StVO. langsam fahrende Fahrzeuge haben dem nachfolgenden Verkehr das Überholen zu ermöglichen - aber das schrieb ich bereits. Den vielen gleichlautenden Antworten nach zu urteilen, wird das auch heute üblicherweise noch in der Fahrschule so gelehrt. Im übrigen fahre ich seit 20 Jahren im Ort 50 und auf der Landstraße 100 und passe diese Geschwindigkeiten nötigenfalls nach unten an. Ich fahre seit dieser Zeit unfallfrei und bekomme alle 10 Jahre ein Ticket wg. überhöhter Geschwindigkleit, und das bei 50tkm / Jahr. Niemand muss mir erzählen, wie man korrekt Auto fährt und was man unter einer Verkehrsgefährdung versteht. Mein Fahrlehrer hätte mich im Berufsverkehr jedenfalls nicht mit 60 bei erlaubten 100 fahren lassen.
ich drücke da oft ein Auge zu weil meist ist sowas dann die erste fahrstunde und da traut man sich auch nicht gleich an die 100 ran und wer überholt und nicht 100 % sicht hat ist selbst schuld!! man braucht auch mal geduld beim autofahren und verständnis auch wenn es manchmal sehr anstrengend sein kann schlimmer sind opas die ihre autos trotz geringer geschwindigkeiten nicht mehr unter kontrolle halten können und nicht einschätzbar sind
er hätte aber auch 80 fahren können, oder nicht?
Schnuffduff am 16. Juni 2009 08:48 Wenn er es gekonnt hätte hätte er es bestimmt gemacht oder?
Das übt man aber nicht auf einer Bundesstraße im Berufsverkehr oder hast du Schwimmen mitten im Atlantik gelernt?
Man muss erst eine gewisse Anzahl von Stunden haben, bevor man eine Überlandfahrt machen darf!
stimmt und dann sollte man schon fit sein auch 100 fahren zu können
Ja ich denke hier vergessen einige...dass sie selbst mal in der Fahrschule waren.Es ist wohl voll daneben von einem Fahrschüler zu verlangen bei seiner ersten Überlandfahrt sofort durchzudrücken.Wenn er dann die Gewalt über das Fahrzeug verliert dann heißt es wieder...Fahranfänger ist gerast.
er soll nicht durchdrücken, aber wenigsten 80 fahren wie ein LKW
zum zeitpunkt wo ich fahrschule hatte musste ich landstraße fahren um von dem ort überhaupt raus zu kommen also blieb auch nur in der 1. Fahrstunde Landstraße
ja aberin der ersten fahrstunde könnte der fahrlehrer dann doch zumindest gas geben...so das du nur lenken musst und blinken
Na dann war es eben die erste Überlandfahrt.Auch dann kann man nicht verlangen...dass das Pedal gleich durchgedrückt wird...ist ja doch ein ganz klein wenig anders als wenn man durch die Stadt und die Nebenstraßen fährt...oder!?
@Uweles: Und WO sollte diese erste Stunde stattfinden??? Unsere Fahrschule lag in einer Nebenstraße. Nach der Theoriestunde stieg ich zum ersten Mal ins Auto ein und fuhr andere Teilnehmer nach Hause! Einen Verkehrsübungsplatz gibt es z.B. nicht in jeder Stadt - auf dem Land schon gar nicht!
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass der fliessnde Verkehr nicht durch zu langsames Fahren behindert werden darf - darauf hat der Fahrlehrer zu achten!!!
naja ne...erste fahrstunde direkt auf ner hauptstraße...das mag man bezweifeln..ich hatte sie i-wo aufm land...wo kein auto zu sehen wa...außerdem kann der fahrlehrer ja auch noch gas geben
die erste Fahrstunde mitten im morgendlichen Berufsverkehr zu geben finde ich dann aber auch reichlich daneben.