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Verkehrsfrage Geschwindigkeitsüberschreitung Fußgängerüberweg

gefragt von ricishort am 19.05.2009 um 19:27 Uhr

Hallo, ich war an einem Fußgängerüberweg 26 Km/h zu schnell. Hab dummerweise das Schild nicht beachtet/gesehen. Jedenfalls ist auf dem Beweisfoto zu erkennen, dass ich zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsfeststellung gar nicht auf dem Fußgängerüberweg fuhr, sondern ca. 4 m davor. Könnte sich ein Einspruch lohnen oder gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für den ganzen Bereich ab dem Schild? Kann ich vielleicht argumentieren, dass ich noch nicht am Schild vorbei war?

Problem ist, dass ich jetzt ein Fahrverbot bekomme, wegen eines Km/hs was sehr schlecht ist, da ich pendeln muss.

Danke für eure Antworten.

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Auto x 23.167 Verkehr x 1.867 Geschwindigkeit x 525

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. Mai 2009 19:29
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Das hättest Du Dir vorher überlegen sollen. 26 kmh zu schnell sind heftig. Offensichtlich ist es für andere Verkehrsteilnehmer besser, Du sitzt nicht am Steuer.

Ein Einspruch wird die Sache nur verteuern.

Kommentar von ricishort am 19. Mai 2009 19:31

Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 19. Mai 2009 19:38

Fußgängerüberweg = City. Da sind 26 kmh erheblich.

Auf der Autobahn hat es mich auch schon erwischt. In der Stadt rase ich nicht, da laufen zu viele Menschen rum.

Kommentar von ricishort am 19. Mai 2009 19:41

Wie ich schon geschrieben hab, dachte ich es waren 50 Km/h und nicht 30. Ich rase auch nicht, sondern habe nur das Schild übersehen und auch niemanden gefährdet. Ich wäre ja froh gewesen, wenn sich jemand dem Überweg genähert hätte, weil mich das ja zum Abbremsen gebracht hätte.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 19. Mai 2009 19:44

Okay ;-)

Nur leider wird "übersehen" Dich nicht vor Bestrafung schützen. Hak es einfach als Lehrgeld ab.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 19. Mai 2009 19:29
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Pech, dann weisst Du mal wie es als Fußgänger ist, wenn ein Auto auf Dich zu rast.

Kommentar von ricishort am 19. Mai 2009 19:39

Das waralles gut einsehbar, da war weit und breit kein Mensch zu sehen. Das Schild stand halt neben nem Baum. Ich bin auf niemanden zugerast. Außerdem ist die Aussage unlogisch.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 19. Mai 2009 19:45

Unlogisch ist, wenn man rast. Egal ob Du jemanden gesehen hast oder nicht.

Kommentar von ricishort am 19. Mai 2009 21:23

Oh mein Gott, wie kann man sich nur so aufspielen. Ich bin nich mal 60 gefahren in der Stadt und hab halt das Schild nich gesehen.


cheezy
beantwortet von cheezy am 19. Mai 2009 19:34
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Geschwindigkeitsbegrenzung zählt ab dem Schild bis zur nächsten Kreuzung, bzw. bis zum nächsten Schild


anonym
beantwortet von jockl am 19. Mai 2009 19:31
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Nein, denn wenn du 26 Km/h zu schnell warst hättest du im Ernstfall mehr als 4 m Anhalteweg gebraucht. Das Schild ist die Gültigkeitslinie anzeigend, also ab dem.

Kommentar von ricishort am 19. Mai 2009 19:37

Es geht ja um die Übeschreitung der Geschwindigeit, nicht um die Gefährdung von Irgendjemandem.


Benjy
beantwortet von Benjy am 19. Mai 2009 19:30
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Ab dem Schild darf geblitzt werden. Ein aufmerksamer Fahrer sieht das Schild von Weitem (ausser Du kannst nachweisen, dass es schlecht sichtbar war). Der Fußgängerüberweg hat damit nichts zu tun. Dort ist zwar noch mehr Aufmerksamkeit gefragt, langsamer fahren must Du deshalb aber nicht.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 19. Mai 2009 19:29
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Sag, dass du schon lange am Bremsen warst und da beim Fussgängerweg bestimmt nur noch 20 zuviel drauf gehabt hättest :)

Kommentar von Tobias1979 am 19. Mai 2009 22:19

Darauf lassen die sich nicht ein... Aus den Fängen der Behörden kommt man nicht mehr raus :-D


knutschzwiebel
beantwortet von knutschzwiebel am 19. Mai 2009 19:29
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Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild. Du hast also keine Chance.


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