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Verkaufen eines Gewinnes- verboten?

gefragt von Maaax am 13.02.2008 um 23:32 Uhr

Hallo,

ich habe mal gehört, dass man gewonnene Dinge nicht verkaufen darf, stimmt das? Wenn ja, wie kann man das denn nachweisen?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Februar 2008 23:33
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Nicht immer auf jeden Quatsch gehören. Was Du gewonnen hast, ist Dein Eigentum. Dein Eigentum kannst Du verkaufen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. Februar 2008 01:39
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Klar kannst du einen Gewinn verkaufen. Selbst wenn du einen Porsche gewinnst, den du lt Regel ein Jahr lang fahren musst, kannst du ihn verkaufen. Solche Beschränkungen verstossen m.E. gegen die guten Sitten und ich glaube nicht, dass da jemand sich traut. gegen dich zu klagen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 14. Februar 2008 01:42

DH.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 13. Februar 2008 23:35
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Wenn man etwas als Gewinn erhält, wird man Eigentümer und kann darüber verfügen wie man möchte. Eine Verfügungsbeschränkung müsste bereits bei der Auslobung des Preises mitgeteilt werden, ansonsten wird das Eigentum unbelastet übertragen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. Februar 2008 23:33
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Wer sollte das denn verbieten können?


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 13. Februar 2008 23:33
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Hm, wenn Du etwas gewonnen hast, gehört es Dir. Also kannst Du es verkaufen. Mag sein, das dann Steuern fällig werden, aber davon hab ich keine Ahnung. Verboten ist das aber auf keinen Fall. L.G.





icke666
beantwortet von icke666 am 13. Februar 2008 23:43
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Recht hat der vordere! Gewinne mit Verkaufsbeschränkung müssen auch so verlost werden! Es gab Fälle von deutschen Sportwagen die mindest ein Jahr im Besitz des Gewinners bleiben mußten! Aber selbst dann kannst du den Gewinn verschenken(gegen ein enormes Geldgeschenk natürlich), da sich die Einschränkungen meißt auf den Verkauf beziehen! Aber erst mal was gewinnen und dann ein Stückchen weg sein!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Februar 2008 07:49

wenn man etwas verschenkt müßte man aber eventeull Schenkungsteuer zahlen




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