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Verkauf von eigentum durch eine zweite person ?

gefragt von simon0302 am 15.04.2009 um 10:54 Uhr

Hallo, es ist so ich habe bei einem bekannten schulden und habe ein schuldannerkenntins bei einem notar beurkunden lassen und in den anerkenntnis steht das so das wenn ich meine schuld nicht jeden monat begleiche mein privates vermögen gepfändet werden kann ich habe aber meine schulden jeden monat beglichen. Ich habe aber bei meinem bnekannten noch sachgegenstände sowie ketten saäge und sommerreifen für meine auto und soweiter darf er die einfach so verkaufen was kann ich dagegen unternehmen das ist doch nicht rechtens oder ? Danke für jede nützliche antwort

Support
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Liebe/r Simon0302,

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Recht x 35.297

Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. April 2009 11:00
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Sachen zu pfänden heißt nicht, das man sie gleich verkaufen darf. Im Prinzip wäre eine Pfändung nur dann zulässig, wenn du den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wärest. Ein Verkauf der gepfändeten Sachen, also eine Liquidation wäre nur dann angebracht, wenn du dem zugestimmt hättest oder den Schuldendienst eingestellt hättest, egal weshalb. Selbst bei einer gerichtlichen Pfändung von Wertsachen durch den Gerichtsvollzieher werden diese nur selten mitgenommen, sondern der GV klebt einen "Kuckuck" drauf, also einen Pfandsiegel, so dass die Sachenweiterhin im Besitz des Schuldners verbleiben und er sie auch benutzen darf. Eine Beschlagnahme wäre nur bei hochwertigen und leicht veräußerbaren Sachen vertretbar, wenn die Gefahr bestünde, dass der Schuldner sich damit aus dem Saub macht. Das Wäre bei neuwertigen Sportwagen (o.ä.) oder Schmuck der Fall.


experte2009
beantwortet von experte2009 am 15. April 2009 10:54
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Nein darf die nicht, ist trotzdem kein Rechtsberatungsforum hier.

Kommentar von simon0302 am 15. April 2009 11:57

du hast bestimmt auch mal ne frage wo du nicht gleich zum anwalt gehen willst aber trotzdem danke


anonym
beantwortet von PaulettaBaby am 15. April 2009 10:58
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nein, du bist der eigentümer. er als besitzer kann das zeug nur weiterverkaufen wenn du ihm alles übereignet hast, wenn er also rechtmäßiger besitzer geworden ist. -> §929 BGB

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. April 2009 11:01

So ist es.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. April 2009 11:36

Quatsch. Mit der Übereignung wird der Besitzer Eigentümer und nicht rechmäßiger Besitzer....


anonym
beantwortet von anjanni am 15. April 2009 10:58
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Nachdem ich den Text dreimal gelesen haben, habe ich vielleicht auch (fast) ohne Punkt und Komma verstanden, worum es geht.

Ist der Bekannte, bei dem Du die Schulden hast, derselbe, der Dein Eigentum verwahrt?

Vermutlich habt Ihr keinen "Vertrag" darüber, daß er Deine Sachen aufbewahrt. Kannst Du nachweisen, daß es Dein Eigentum ist? - Dann darf der Bekannte Deine Sachen natürlich nicht einfach verkaufen - unabhängig davon, ob Du Schulden bei ihm hast oder nicht. Tatsächlich müßten die Käufer die Sachen sogar an Dich wieder herausgeben.

Ich persönlich würde mein Eigentum bei diesem Bekannten nicht stehenlassen. Entweder würde ich die Sachen bei mir lagern oder einen anderen Bekannten bitten, die zu verwahren.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. April 2009 11:03

Wer Schulden ohne Vertrag macht, geht ein erhöhtes Risiko ein, egal ob als Gläubige oder Schuldner.


anonym
beantwortet von Opalw am 15. April 2009 10:56
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Wenn du deine Schulden jeden Monat regelmäßig abzahlst, darf er deine Sachen nicht verkaufen. Er muss beweisen, das du nicht bezahlt hast. Ideal wäre es, wenn du es mit Kontoauszügen beweisen kannst, dann bist du auf der sicheren Seite. Verkauft er deine Sachen trotzdem, kannst du ihn anzeigen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. April 2009 11:04

Solange der Frager seine Schulden bedient, darf der Gläubiger den Pfand so oder so nicht veräußern!


Ulibaerchen
beantwortet von Ulibaerchen am 15. April 2009 10:54
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Nein. ^^


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