Verkauf Gewerbeimmobilie - Steuern innerhalb der 10 Jahresfrist
Guten Tag,
wir wollen unser Gewerbe verkaufen. 2006 wurde auf diesem Gelände ein großes Sanitärgebäude gebaut und steuerlich abgeschrieben.
Wenn wir jetzt unser Objekt verkaufen - wie funktioniert dies dann mit den Steuern? Wir wollen verhindern, dass das Finanzamt nach dem Kaufvertrag auf uns zukommt, und eine Nachzahlung "wünscht".
Vielen Dank für die Hilfe
4 Antworten
Gewerbe verkaufen?
Das heißt ihr gebt den Gewerbebetrieb auf? Das fällt im Steuerrecht dann unter Betriebsveräußerung und es gibt diesbezüglich spezielle Besteuerungsvorschriften. Vereinfacht gesagt, wird dabei der Verkaufspreis gegen den Wert des Betriebes aufgerechnet und das ergibt einen Veräußerungsgewinn oder -verlust, und dieser erhöht entweder die Steuer oder verringert sie.
Wenn sich das Grundstück im Betriebsvermögen Eures Gewerbebetriebs befindet, spielt die 10- Jahres- Frist gar keine Rolle.
Die Vorschrift des § 23 Einkommensteuergesetz greift nur, wenn keine andere Einkunftsart gegeben ist. Hier würde es sich aber um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln, möglicherweise um einen Steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn.
Das ist aber eine sehr komplexe Angelegenheit, die ohne Mitwirkung eines Steuerberaters ganz leicht schief gehen kann.
Und Eure voraussichtliche Einkommensteuerschuld auf den Kaufpreis draufzuschlagen: Wie soll das gehen. Wenn beim jetzigen Kaufpreis als Beispiel eine Einkommensteuerschuld von 100.000,00 € entstehen würde und Ihr würdet den Kaufpreis um diesen Betrag erhöhen, würden au diese Kaufpreiserhöhung wieder Einkommensteuer anfallen und so weiter...
Was meint Ihr, bis zu welchem Betrag der Käufer mitgehen würde? Irgendwie ist Eure Vorstellung über die Kaufpreisgestaltung nicht realistisch.
Hallo claudimauzi
Hier solltest du wohl eher einen Steuerberater oder Fachrechtsanwalt fragen, um ganz sicher zu gehen.
Gruß tommy59
Das wird sich kaum umgehen lassen.
Das solltest du deinen Steuerberater fragen.
Hallo Patrick,
vielen Dank. Ist es möglich die Steuerschuld im Kaufvertrag so aufzunehmen, dass der neue Eigentümer dies zahlt? Wie errechnet sich diese Steuerzahlung?