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Verkauf bei Ebay für ein Schmuckstück

gefragt von katinkajuttakatinkajutta am 20.09.2009 um 9:12 Uhr

Kann man bei ebay, wenn man z.B. ein Schmuckstück gesetzt hat, dieses herausnehmen - auch wenn schon ein Gebot drauf ist? Vielen Dank.


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anonym
beantwortet von asphaltrider am 20. September 2009 09:15
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Originaltext ebay

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

  • Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
  • Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
  • Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Kommentar von justiziasgolem am 20. September 2009 20:25

Und glaub mir - solche Ansprüche werden auch durchgesetzt. Hab ich selbst schon drei Mal gemacht...


anonym
beantwortet von Gefluegelfarmer am 20. September 2009 09:16
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Ja du kannst einen artikel rausnehmen musst nur nen grund angeben kriegst allerdings die gebühren nicht zurück


anonym
beantwortet von snake1234 am 20. September 2009 09:18
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Nein das geht nicht wenn geboten ist

ausser du schreibst Bieter an und erklärst die situation warum du den stein wieder raus nehmen willst.wenn du glück hast versteht er es und zieht sein angebot zurück.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 20. September 2009 10:19
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VORSICHT! Ebay bietet zwar die technische Möglichkeit, einen Artikel wieder rauszunehmen. Das hat JURISTISCH aber keine Bedeutung! Angebote bei eBay sind absolut verbindlich. Wenn du die Auktion beendest, hat der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende einen Anspruch auf den Artikel - und zwar zu seinem Höchstgebot. Da nützt es dann auch nichts, die üblichen Ausreden (Hund hat's gefressen, wurde gestohlen etc) anzubringen.


anonym
beantwortet von 338194 am 21. September 2009 10:53
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Soweit ich informiert bin, mit gutem Grund, zurückziehen: z.B. wenn Preis falsch war, das Teil defekt ist und somit die Beschreibung nicht stimmt. Nicht mehrmals machen.


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