2

Verkauf bei E-Bay

Frage von kiwis kiwis

Hallo, muß ich wenn ich ab und zu bei E-bay was privat verkaufe ein Gewerbe anmelden, mir wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass wenn man etwas verkauft und dabei einen Gewinn erzielen möchte oder erzielt, muss man ein Gewerbe anmelden. (mit Verlust verkauft keiner gern) Danke kiwis

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 3
    Antwort von terraq terraq

    wenn du es regelmässig vorallem im selben Bereich machst schon

    wenn du nur dein alten Hausplunder los werden willst, natürlich nicht

  • 2
    Antwort von RedFred RedFred

    Solange du das gelegentlich als Privatmann und nicht gewerbsmäßig machst, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Die Erklärung der Stadtverwaltung ist meiner Meinung nach daneben, weil viel zu allgemein.

  • 1
    Antwort von fine0901 fine0901

    Wieso meldet sich die Stadtverwaltung bei dir deswegen? Nein, du musst kein Gewerbe anmelden, wenn du ab und an private gebrauchte Sachen verkaufst! sonst müsstest du das beim Flohmarkt ja auch...

  • 0
    Antwort von drkuschel drkuschel

    Wenn Du etwas mit der absicht Gewinn zu erzielen verkaufst dann ja.

    Wenn Du nur möglichst viel für Deine Sachen bekommen willst dann nicht.

  • 0
    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    WEnn Du gezielt Dinge einkaufst oder auf andere Weise erwirbst (z.B. Haushaltsauflösungen), um sie dann bei Ebay zu verkaufen, übst Du ein Gewerbe aus.

    Verkaufst Du nur dinge, die Du "übrig" hast, z.B. weil Du Dich beim Kauf geirrt hast, etwas doppelt hast oder einfach nicht mehr brauchst - Also Gebrauchsgegenstände aus Deinem Alltag, dann ist das ein Privatgeschäft und kein Gewerbe.

    Ab wann Du im ersten Fall (einkaufen oder beschaffen um zu verkaufen) ein Gewerbe anmelden mußt, da gibt es Mindestgrenzen, suche im Gewerbesteuerrecht oder Umsatzsteuerrecht.

  • 0
    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    ich habe auch was auf ebay verkauft für 3 Euro,muß ich jetzt auch Gewerbe anmelden?? Spaß beiseite: definiere ab und zu,definiere Gewinn.Warum weiß die Stadtverwaltung Bescheid? Wenn du aus deinem Privathaushalt was verkaufst,ist das okay.Nur keinen Großhandel aufziehen (Markenprodukte in Dutzendware),das kann das schwerlich aus einem privaten Besitz sein.Also nein,keine Anmeldung

  • 0
    Antwort von Sanja2 Sanja2

    ein Gewerbe ist es erst wenn du regelmäßig in kurzen Abständen Sachen verkaufst, sonst müsste ja jeder auf nem Flohmarkt nen Gewerbeschein haben.

  • 0
    Antwort von Max1809 Max1809

    Nein. Bei EBAY nicht ... wenn du ein Privatverkäufer bleibst ...

    Und wenn auch nur ab und zu sowieso nicht ...

  • 0
    Antwort von Calabria Calabria

    sind es neue sachen und wieviele?wenn du zb deinen schrank ausmistest und deine alten kleider einsetztmuss du sicherlich kein gewerbe anmelden

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.