Hallo, muß ich wenn ich ab und zu bei E-bay was privat verkaufe ein Gewerbe anmelden, mir wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass wenn man etwas verkauft und dabei einen Gewinn erzielen möchte oder erzielt, muss man ein Gewerbe anmelden. (mit Verlust verkauft keiner gern) Danke kiwis
wenn du es regelmässig vorallem im selben Bereich machst schon
wenn du nur dein alten Hausplunder los werden willst, natürlich nicht

Solange du das gelegentlich als Privatmann und nicht gewerbsmäßig machst, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Die Erklärung der Stadtverwaltung ist meiner Meinung nach daneben, weil viel zu allgemein.
Wieso meldet sich die Stadtverwaltung bei dir deswegen? Nein, du musst kein Gewerbe anmelden, wenn du ab und an private gebrauchte Sachen verkaufst! sonst müsstest du das beim Flohmarkt ja auch...
sind es neue sachen und wieviele?wenn du zb deinen schrank ausmistest und deine alten kleider einsetztmuss du sicherlich kein gewerbe anmelden
Nein. Bei EBAY nicht ... wenn du ein Privatverkäufer bleibst ...
Und wenn auch nur ab und zu sowieso nicht ...

ich habe auch was auf ebay verkauft für 3 Euro,muß ich jetzt auch Gewerbe anmelden?? Spaß beiseite: definiere ab und zu,definiere Gewinn.Warum weiß die Stadtverwaltung Bescheid? Wenn du aus deinem Privathaushalt was verkaufst,ist das okay.Nur keinen Großhandel aufziehen (Markenprodukte in Dutzendware),das kann das schwerlich aus einem privaten Besitz sein.Also nein,keine Anmeldung

ein Gewerbe ist es erst wenn du regelmäßig in kurzen Abständen Sachen verkaufst, sonst müsste ja jeder auf nem Flohmarkt nen Gewerbeschein haben.
WEnn Du gezielt Dinge einkaufst oder auf andere Weise erwirbst (z.B. Haushaltsauflösungen), um sie dann bei Ebay zu verkaufen, übst Du ein Gewerbe aus.
Verkaufst Du nur dinge, die Du "übrig" hast, z.B. weil Du Dich beim Kauf geirrt hast, etwas doppelt hast oder einfach nicht mehr brauchst - Also Gebrauchsgegenstände aus Deinem Alltag, dann ist das ein Privatgeschäft und kein Gewerbe.
Ab wann Du im ersten Fall (einkaufen oder beschaffen um zu verkaufen) ein Gewerbe anmelden mußt, da gibt es Mindestgrenzen, suche im Gewerbesteuerrecht oder Umsatzsteuerrecht.
Wenn Du etwas mit der absicht Gewinn zu erzielen verkaufst dann ja.
Wenn Du nur möglichst viel für Deine Sachen bekommen willst dann nicht.