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Verkauf abgeschlossen, Tage später bemerkt Verkäufer zu billig verk.

gefragt von aechz am 08.05.2008 um 20:39 Uhr

Wir haben ein Navi vor 5 Tgen nach ausführlicher Beratung gekauft. Ursprünglich wollten wir ein anderes Gerät. Verk. bot uns ein gleichwertiges Gerät an. Wir haben das Gerät 3 Std. zurücklegen lassen und es dann bei diesem Verkäufer abgeholt, gingen damit zur Kasse und der Barcode wurde dort eingescannt. Wir zahlten per Karte den angenommenen Preis, alles ok.

Jetzt 5 Tage später bemerkte ein Kollege d. Verkäufers, daß wir das nächst "größere" Gerät mit mehr als dem doppelten Wert erhalten haben und möchte /fordert nun das Gerät wieder zurück!!

Es ist ein Vertrag zustande gekommen mit dem Verk. u. Käufer einverstanden waren! Rückgabe? Was sagt das Recht??

DANKE für Eure Antwort


Reply


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 8. Mai 2008 20:41
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wenn der Betrag durch das Einscannen in der Kasse so angegeben, wie du bezahlt hast,dann ist das doch ein Fehler des Geschäftes...

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 8. Mai 2008 20:43

Ich bin mir nicht so sicher wie die Sachlage ist..man hat doch meist ein Rückgaberecht, besteht sowas für den Verkäufer auch?

Kommentar von 381a757d8a78f0dcb18f13eb97bcae1esmallMami31 am 8. Mai 2008 20:45

Aus welchem Grund sollte ein Verkäufer so ein Recht haben?

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 8. Mai 2008 20:50

Das war ja meine Frage...ob dies besteht, deswegen weiß ich auch den Grund nicht (falls es einen gibt)

Kommentar von 381a757d8a78f0dcb18f13eb97bcae1esmallMami31 am 8. Mai 2008 21:00

Also ich bin gelernte Verkäuferin und mir hat man vor elf Jahren beigebracht das man es für den Preis verkaufen muß der ausgezeichnet ist. Ich kann mir nicht vorstellen das sich daran etwas geändert hat.


Mami31
beantwortet von Mami31 am 8. Mai 2008 20:42
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Wichtig ist wie das Gerät ausgezeichnet war, zu diesem Preiss muß es dann auch verkauft werden.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 8. Mai 2008 21:47

Sorry, aber das ist blanker Unsinn. Eine Preisauszeichnung ist ein Angebot und noch lange kein Vertrag und verpflichtet den Verkäufer nicht zum Verkauf.

Kommentar von aechz am 8. Mai 2008 21:54

Genau Kai, rrrrrichtig!! Da kann ich Dir nur zustimmen.

Aber wir sind ja bereits über den Status Angebot und Annahme - Übereinstimmung - hinaus. Wir haben gekauft, bezahlt und alle waren happy.

Kommentar von aechz am 8. Mai 2008 21:49

Ja, das Gerät für das wir uns entschieden hatten war für 199 Euro ausgezeichnet. Der Verkäufer legte uns die entsprechende Schachtel - welche es nur hinter seinem Tresen gibt - zurück. Diese Gerät kostet mehrere 100 Euro mehr!! Puh.... Alle Verpackungen dieses Herstellers sind identisch nur die Warennummer weicht ab. Wir haben diese Nr. des Artikels nicht überprüft! Hatten diese Woche mächtig Stress und deshalb bis heute das Teil nicht mal ausgepackt (:-( . Dann traf es mich kalt, als sich der Abtl. Leiter meldete und rückforderte. Habe gesagt das sei ihr internes Problem.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 8. Mai 2008 22:06

Ich bin in diesem Fall auch nicht sicher, wer hier welchen Anspruch hat. Im Prinzip habt Ihr ein Gerät welches nicht mit dem Kaufvertrag übereinstimmt - oder stand das richtige Modell auf dem Vertrag und nur der Preis war falsch? Dann wäre es evtl ein Kakulationsirrtum - und dagegen hat der Verkäufer nur wenig Chancen. Jetzt stellt sich zusätzlich die Frage, wie der Verkäufer nachvollziehen/beweisen kann, welches Gerät tatsächlich über den Tisch ging. Wenn sich das Gerät nicht mehr in Eurem Besitz befände, z.B. durch Verschenke, Verkaufen, Verlust, könnte der Verkäufer nicht belegen, dass der Vertrag nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Das Beweisstück haltet Ihr ja in der Hand.

Da gibts natürlich auch ein moralische Seite. Möglicherweise muss der Verkäufer die Preisdifferenz aus seiner eigenen Tasche ausgleichen. Irrtümer können passieren, es wäre vielleicht eine Frage der Fairness, wenn ihr das Gerät gegen das "Richtige" umtauscht. Allerdings sollte Euch der Verkäufer durch die Umstände bzw. Euren Mehraufwand auch entgegenkommen.

Kommentar von aechz am 8. Mai 2008 22:35

Die Sache zwischen dem der Abteilungsleiter und mir ist korrekt und ehrlich abgelaufen. Er hat mich gefragt ich habe nachgeschaut und und ihm wahrheitsgemäß die Daten durchgegeben. Sicher hat er es über seinen Warenbestand und die ec -Abbuchung gegengecheckt was ist raus und was wurde bezahlt.

Ich bin im Besitz des Gerätes, das habe ich bestätigt. Deine Idee mit dem Entgegenkommen ist gut, habe auch schon daran gedacht. Jetzt lecke ich Blut - mit dem tollen Teil - und kaufe dann doch das mehr als doppelt so teure Teil?? Hast Du eine Idee wie hoch so ein entgegenkommen sein könnte??


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 8. Mai 2008 22:19
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Da hat der Verkäufer schlechte Karten. Wenn das Gerät mit dem Barcode für den Preis in dem Warenwirtschaftssystem des Händlers eingepreist ist, seid Ihr nicht verantwortlich, wenn das fehlerhaft ist.

Dagegen ist der Händler übrigens versichert.

Kommentar von aechz am 8. Mai 2008 22:44

Danke Macjohn für die Info.

In diesem Shop begleiten die Verkäufer den jeweiligen Kunden mit der Ware an die Kasse, übergeben dort die Ware der Kassiererin, welche sich noch an uns erinnert. Sie scannt ein überwacht die Kartenzahlung, Vertrag zustandegekommen und Tschüß.

Hmmm... wie soll ich da argumentieren wenn ich Deine Argumente mit anführe? Wenn es so wäre käme ich erstens als Kunde nie an diese Insiderinformationen und zweitens sind diese "Fehler im System" bestimmt schon behoben!

Übrigens, der Verkäufer war der 2. Geschäftsführer!


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