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Verkalkte Wasserleitungen - muss der Vermieter Kosten für Entkalkung übernehmen?

gefragt von flipper am 16.05.2007 um 8:58 Uhr

In unserem Haus sind die Wasserleitungen laut Aussage des Hausmeisters total verkalkt. Dem Vermieter haben wir es mehrfach gesagt - das Wasser kommt immer spärlicher aus den Leitungen. Muss der Vermieter für die Entkalkung aufkommen?


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Reply


Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 16. Mai 2007 09:52
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Nicht sagen - SCHREIBEN!! Setze ihn unter Druck, indem ihr ihm mit Mietminderung droht, wenn keine Abhilfe geschaffen wird (Voraussetzung - wenn es wirklich berechtigt ist). Bitte ihn freundlich, einen Handwerker zu bestellen und bitte ihn Euch einen SCHRIFTLICHEN Termin mitzuteilen am besten mit Terminsetzung "bis zum Ende diesen Monats"... Viel Erfolg!


bommel65
beantwortet von bommel65 am 16. Mai 2007 09:53
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Grundsätzlich ja, das Instandhalten der Leitungen ist seine Aufgabe (dafür zahlt man ja Miete). Die Frage ist allerdings, wie teuer das Beheben dann wird (Altbau). Ist es unverhältnismäßig teuer bzw. nur mit großem Aufwand behebbar, muss er nicht. Allerdings ist die Miete dann natürlich nicht ortsüblich anhebbar.

Kommentar von 7e4719290f103803e522699e825d275fsmallUdo Lachnieth am 16. Mai 2007 09:56

Er muss auf jeden Fall die Wasserleitungen instandsetzen lassen


Udo Lachnieth
beantwortet von Udo Lachnieth am 16. Mai 2007 09:53
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Da die Wasserleitungen zum Gebäude und somit dem Vermieter gehören, ist Er für die Instandhaltung verantwortlich. Aber schraube doch mal den Perlator an Deinem Wasserhahn ab und schaue nach ob dieser nicht verschmutzt/verkalkt ist. Sollte auch dann das Wasser nur spärlich fliessen, so setzt Ihm eine Frist (max. 1 Woche) und bestellt dann einen Handwerker auf Seine Kosten bzw. kürzt die Miete. Wendet Euch sicherheitshalber an eine Verbraucherzentrale oder Mietervereinigung.


albatros
beantwortet von albatros am 18. Mai 2007 02:21
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hallo flipper, wenn die ablagerungen in den wasserleitungsrohren den durchfluss behindern, ist deren beseitigung auf jeden fall eine instandhaltung, bzw. instandsetzung. insofern die leitungen erneuert werden müssen, trifft das ebenfalls zu, egal wie teuer. grundsätzlich ist das sache des vermieters, er muss sämtliche kosten tragen und darf sie keinesfalls auf den/die mieter umlegen. was anderes wäre es, wenn noch alte bleileitungen installiert wären. deren ersatz wäre modernisierung und umlegbar.




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