bulli66 am 22.09.2008 um 19:12 Uhr
Habe dies schon einige male als frage hier gelesen. Mich würde aber mal interessieren, was bei diesen sachen rausgekommen ist. Gibt es hier jemanden der dieses ganze schon mal komplett durchgemacht hat, und wie ist dies dann ausgegangen?

Schau doch mal in den ebay- Foren - da findet sich bestimmt eine Antwort
Rechtlich gesehen ist es ein bindender Verkauf. Für den Fall,daß der Preis nicht hoch genug ist,gibts beim Einstellen des Artikels eine Option,die einen Mindestpreis erfordert. Wird der durch Gebote nicht erreicht, ergolgt auch kein Verkauf. Wenn der Verkäufer diese Option nicht genutzt hat,hat er Pech gehabt.
Hallo, du bist mit ihm den vertrag eingegangen woran sich beide halten mussen, er könnte natuerlich behaupten der artikel sei verloren gegangen, aber wenn es rein nach dem recht geht, denke ich das er es rausruecken muss sobald du deinen teil des vertrages erfullt hast.

Wenn du deine Ware zum niedrigen Preis erstanden hast, ist es Pech für den Verkäufer! Wende dich an eBay, die werden dir mit Freude weiterhelfen! Sollte der Verkäufer schon öfter diese Nummer abgezogen haben, wird er gesperrt!
Beschwerlich, wenn man extra Justizia bemüht. Am besten beide treten zurück, bewerten sich nicht und die Sache ist gegessen.

es gab mal einen Fall, der durch die Medien gegangen ist, wo einer ein Haus versteigert hat und in die Beschreibung reingeschrieben hat, wieviel es mindestens kosten soll, hat aber trotzdem den mindestpreis niedriger angegeben. Und dann hat es einer ersteigert unter dem angegebenen Preis. Das ging vor Gericht und endete mit einem Vergleich, daß man die Mitte zwischen dem erbotenen Preis und den Mindestpreis aus dem Text zahlen muß. Wenn im Text aber kein Hinweis auf einen Mindespreis gegeben ist, gilt absolut der Mindestpreis, zu dem es Eingestellt wurde und du kannst auf Einhaltung des Vertrages bestehen.

Wenn er das als Begründung angibt hast Du es gut. Denn dann kannst Du auf Vertragserfüllung bestehen.
danke