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Verkäufer von ebay rückt ware nicht raus, da Aktionspreis zu niedrig ist

gefragt von bulli66bulli66 am 22.09.2008 um 19:12 Uhr

Habe dies schon einige male als frage hier gelesen. Mich würde aber mal interessieren, was bei diesen sachen rausgekommen ist. Gibt es hier jemanden der dieses ganze schon mal komplett durchgemacht hat, und wie ist dies dann ausgegangen?


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 22. September 2008 19:13
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Hilfreichste Antwort

Schau doch mal in den ebay- Foren - da findet sich bestimmt eine Antwort

Kommentar von A589ba086a2c6fcfa81e7afd861c741fsmallbulli66 am 22. September 2008 19:13

danke


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anonym
beantwortet von Werniman am 22. September 2008 20:40
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Rechtlich gesehen ist es ein bindender Verkauf. Für den Fall,daß der Preis nicht hoch genug ist,gibts beim Einstellen des Artikels eine Option,die einen Mindestpreis erfordert. Wird der durch Gebote nicht erreicht, ergolgt auch kein Verkauf. Wenn der Verkäufer diese Option nicht genutzt hat,hat er Pech gehabt.


anonym
beantwortet von Chirs am 22. September 2008 19:13
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Hallo, du bist mit ihm den vertrag eingegangen woran sich beide halten mussen, er könnte natuerlich behaupten der artikel sei verloren gegangen, aber wenn es rein nach dem recht geht, denke ich das er es rausruecken muss sobald du deinen teil des vertrages erfullt hast.


Schicksal
beantwortet von Schicksal am 22. September 2008 19:14
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Wenn du deine Ware zum niedrigen Preis erstanden hast, ist es Pech für den Verkäufer! Wende dich an eBay, die werden dir mit Freude weiterhelfen! Sollte der Verkäufer schon öfter diese Nummer abgezogen haben, wird er gesperrt!


Playoff
beantwortet von Playoff am 22. September 2008 19:14
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Beschwerlich, wenn man extra Justizia bemüht. Am besten beide treten zurück, bewerten sich nicht und die Sache ist gegessen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 22. September 2008 19:16
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es gab mal einen Fall, der durch die Medien gegangen ist, wo einer ein Haus versteigert hat und in die Beschreibung reingeschrieben hat, wieviel es mindestens kosten soll, hat aber trotzdem den mindestpreis niedriger angegeben. Und dann hat es einer ersteigert unter dem angegebenen Preis. Das ging vor Gericht und endete mit einem Vergleich, daß man die Mitte zwischen dem erbotenen Preis und den Mindestpreis aus dem Text zahlen muß. Wenn im Text aber kein Hinweis auf einen Mindespreis gegeben ist, gilt absolut der Mindestpreis, zu dem es Eingestellt wurde und du kannst auf Einhaltung des Vertrages bestehen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 22. September 2008 19:21
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Wenn er das als Begründung angibt hast Du es gut. Denn dann kannst Du auf Vertragserfüllung bestehen.


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