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Verkäufer hat bei Ebay keine Ausschlussklausel in der Artikelbeschreibung - kann ich zurücktreten?

gefragt von luise11 am 22.02.2008 um 22:50 Uhr

Hallo, ich habe bei Ebay etwas gekauft, was leider ein Fehlkauf war. Der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung keine Ausschlussklausel bezüglich des Rückgaberechts gemacht. Habe ich dadurch das Recht vom Kauf zurückzutreten? Der Verkäufer besteht trotz mehrmaligen, freundlichen Entschuldigungen darauf, dass ich den Artikel bezahle.


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Reply


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 22. Februar 2008 22:58
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Bezahl es und wenn Du die Ware erhalten hast setze sie bei Ebay zum Verkauf rein, vielleicht erreichst Du den Kaufpreis den Du bezahlt hast, vielleicht auch mehr, wäre schön für Dich, vielleicht auch weniger, sollte das der Fall sein vebuche es unter der Rubrik dumm gelaufen. Solltest Du nicht bezahlen kann Dich der Verkäufer als Spaßbieter bei Ebay melden und du kassierst eine negative Bewertung, das wär es mir nicht Wert.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 22. Februar 2008 23:07

Genau so würde ich es auch machen. Es ist der Weg mit dem geringsten Widerstand und dem größten Anstand!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 22. Februar 2008 23:06
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privatverkäufer brauchen nicht zwingend klauseln bei der artikelbeschreibung anzugeben.

bei händlern ist das was anderes.

Kommentar von luise11 am 22. Februar 2008 23:08

verstehe dann nicht, warum es jeder reinschreibt....

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 22. Februar 2008 23:10

um streit mit leuten aus dem wege zu gehen.

eine pflicht ist es aber nicht.


reveal8
beantwortet von reveal8 am 22. Februar 2008 22:51
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nein wenn es gebraucht verkauft wurde dann nicht!!!!

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 22. Februar 2008 22:54

wenn es Privatverkauf war ist dies gar nicht möglich, es sei denn du einigst dich mit dem Verkäufer, z.B. gegen eine Aufwandsentschädigung. Bei kommerzellen Verkäufern ist dies innerhalb von 4 Wochen möglich. Bei einem Warenwert unter 40 Euro mußt du aber die Versandkosten (hin und zurück) übernehmen

siehe auch http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-bei-einem-fehlkauf-bei-ebay-vom-kauf-zuruecktreten

Kommentar von luise11 am 22. Februar 2008 22:55

die ware ist neu....

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 22. Februar 2008 23:01

Es entscheidet nicht der Zustand, sondern ob du bei einem Händler oder einem Privatverkäufer gekauft hast.

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 22. Februar 2008 23:43

wenn es ein riatverkäufer ist zählt das natürlich nicht, sondern nur bei händlern wofür es selbstverständlich auch eeinen paragraphen gibt


Monroe007
beantwortet von Monroe007 am 22. Februar 2008 22:52
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Unabhängig davon, was rechtens ist, würde ich als Verkäufer eine Vollkrise kriegen... Alleine schon die Verkaufsprovision für jemanden, dem NACH Auktionsende einfällt, dass es eben doch nicht das richtig ist.

Kommentar von luise11 am 22. Februar 2008 22:55

danke, aber das war nicht die antwort auf meine frage.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 22. Februar 2008 23:01

Ich weiss :-)


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Februar 2008 22:56
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Privat? Händler? Gebrauchtes? Neues?




Kommentar von luise11 am 22. Februar 2008 22:58

es ist ein privathändler. die ware ist neu.

Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmall Süßzahn am 22. Februar 2008 23:05

dann mußt du bezahlen

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 22. Februar 2008 23:20

Ja. Es sei denn, du kannst dich mit dem Verkäufer irgendwie einigen. Evtl. eine Aufwandsentschädigung entrichten.


toastbrot95
beantwortet von toastbrot95 am 22. Februar 2008 23:11
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gekauft ist gekauft


Rouszi
beantwortet von Rouszi am 23. Februar 2008 02:08
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Ich finde,wenn jeder Käufer seinen Artikel umtauschen könnte,würde ich bei Ebay nichts mehr einstellen.Man kann doch vorher alle Fragen stellen die man hat.Ist die Ware auch noch neu,dann weiß ich nicht,was man noch zu bemängeln hätte.Überlege einfach bevor Du steigerst,wenn es daneben geht,stell es einfach wieder ein und hoffe das Du ohne Verlust davon kommst.


littletiger
beantwortet von littletiger am 22. Februar 2008 22:57
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Nein. Mit Abgabe des Gebots hast du zugestimmt, daß du die Artikelbeschreibung gelesen hast und den Artikel auch willst - du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen, den du jetzt auch einhalten musst.
Stell die Frage am besten im Ebay-Forum, evtl. können dir die Spezialisten dort weiterhelfen.

Kommentar von luise11 am 22. Februar 2008 22:59

aber für was muss man dann, wenn man einen artikel einstellt, immer die klausel dazuschreiben?

Kommentar von Fefd2f544c56fa5c4a8d2d6ad8b73ff2smallAntipasta am 22. Februar 2008 23:01

muss man gar nicht, eben genau deswegen.

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 22. Februar 2008 23:15

Das ist der Gewährleistungsausschluss. Lies mal hier:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/privatevk7.html


reveal8
beantwortet von reveal8 am 22. Februar 2008 22:57
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wenn sie neu ist dann hast du generell 14 tägiges rückgaberecht!!!!!!!!

Kommentar von luise11 am 22. Februar 2008 23:01

gibt es dazu vielleicht einen paragraphen?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 22. Februar 2008 23:08

der § würde mich jetzt auch mal interessieren.

privatverkäufer sind privatverkäufer und keine händler,

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 22. Februar 2008 23:22

Genau. Privatverkäufer können, wenn sie wollen, ein Rückgaberecht bzw. eine Warenrücknahme einbringen - aber müssen tun sie das absolut nicht.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 23. Februar 2008 12:59

Auch mit 8 Ausrufezeichen wird ein falsche Antwort nicht richtig.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Februar 2008 13:12

Wollt ich auch schon schreiben, habs mir aber verkniffen.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 22. Februar 2008 22:57
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Es wird dem Verkäufer nichts bringen und Dir nichts....am Ende werdet ihr viel für nichts bezahlen. Also einigt euch...der Verkäufer kann ja den Artikel wieder verkaufen...und Du gibst ihm seine eBay Gebühr zurück. Dann wirds gut sein...


anonym
beantwortet von brajo am 23. Februar 2008 02:33
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Nur bei gewerblichen Verkäufern besteht ein Rückgaberecht!


anonym
beantwortet von luise11 am 23. Februar 2008 21:42
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wenn aber jemand in seiner artikelbezeichnung nicht angibt er sei privatverkäufer und verkauft neue ware, dann habe ich das recht, ich hab nachgelesen. er muss dazuschreiben: Privatverkauf, keine rückgabe - oder ähnliches.




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