Hallo, ich habe bei Ebay etwas gekauft, was leider ein Fehlkauf war. Der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung keine Ausschlussklausel bezüglich des Rückgaberechts gemacht. Habe ich dadurch das Recht vom Kauf zurückzutreten? Der Verkäufer besteht trotz mehrmaligen, freundlichen Entschuldigungen darauf, dass ich den Artikel bezahle.

Bezahl es und wenn Du die Ware erhalten hast setze sie bei Ebay zum Verkauf rein, vielleicht erreichst Du den Kaufpreis den Du bezahlt hast, vielleicht auch mehr, wäre schön für Dich, vielleicht auch weniger, sollte das der Fall sein vebuche es unter der Rubrik dumm gelaufen. Solltest Du nicht bezahlen kann Dich der Verkäufer als Spaßbieter bei Ebay melden und du kassierst eine negative Bewertung, das wär es mir nicht Wert.
privatverkäufer brauchen nicht zwingend klauseln bei der artikelbeschreibung anzugeben.
bei händlern ist das was anderes.
verstehe dann nicht, warum es jeder reinschreibt....
um streit mit leuten aus dem wege zu gehen.
eine pflicht ist es aber nicht.

nein wenn es gebraucht verkauft wurde dann nicht!!!!
reveal8 am 22. Februar 2008 22:54 wenn es Privatverkauf war ist dies gar nicht möglich, es sei denn du einigst dich mit dem Verkäufer, z.B. gegen eine Aufwandsentschädigung. Bei kommerzellen Verkäufern ist dies innerhalb von 4 Wochen möglich. Bei einem Warenwert unter 40 Euro mußt du aber die Versandkosten (hin und zurück) übernehmen
siehe auch http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-bei-einem-fehlkauf-bei-ebay-vom-kauf-zuruecktreten
die ware ist neu....
littletiger am 22. Februar 2008 23:01 Es entscheidet nicht der Zustand, sondern ob du bei einem Händler oder einem Privatverkäufer gekauft hast.
reveal8 am 22. Februar 2008 23:43 wenn es ein riatverkäufer ist zählt das natürlich nicht, sondern nur bei händlern wofür es selbstverständlich auch eeinen paragraphen gibt
Unabhängig davon, was rechtens ist, würde ich als Verkäufer eine Vollkrise kriegen... Alleine schon die Verkaufsprovision für jemanden, dem NACH Auktionsende einfällt, dass es eben doch nicht das richtig ist.

Privat? Händler? Gebrauchtes? Neues?
es ist ein privathändler. die ware ist neu.
Süßzahn am 22. Februar 2008 23:05 dann mußt du bezahlen
littletiger am 22. Februar 2008 23:20 Ja. Es sei denn, du kannst dich mit dem Verkäufer irgendwie einigen. Evtl. eine Aufwandsentschädigung entrichten.
Ich finde,wenn jeder Käufer seinen Artikel umtauschen könnte,würde ich bei Ebay nichts mehr einstellen.Man kann doch vorher alle Fragen stellen die man hat.Ist die Ware auch noch neu,dann weiß ich nicht,was man noch zu bemängeln hätte.Überlege einfach bevor Du steigerst,wenn es daneben geht,stell es einfach wieder ein und hoffe das Du ohne Verlust davon kommst.

Nein. Mit Abgabe des Gebots hast du zugestimmt, daß du die Artikelbeschreibung gelesen hast und den Artikel auch willst - du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen, den du jetzt auch einhalten musst.
Stell die Frage am besten im Ebay-Forum, evtl. können dir die Spezialisten dort weiterhelfen.
aber für was muss man dann, wenn man einen artikel einstellt, immer die klausel dazuschreiben?
Antipasta am 22. Februar 2008 23:01 muss man gar nicht, eben genau deswegen.
littletiger am 22. Februar 2008 23:15 Das ist der Gewährleistungsausschluss. Lies mal hier:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/privatevk7.html

wenn sie neu ist dann hast du generell 14 tägiges rückgaberecht!!!!!!!!
gibt es dazu vielleicht einen paragraphen?
der § würde mich jetzt auch mal interessieren.
privatverkäufer sind privatverkäufer und keine händler,
littletiger am 22. Februar 2008 23:22 Genau. Privatverkäufer können, wenn sie wollen, ein Rückgaberecht bzw. eine Warenrücknahme einbringen - aber müssen tun sie das absolut nicht.
Kai aus Berlin am 23. Februar 2008 12:59 Auch mit 8 Ausrufezeichen wird ein falsche Antwort nicht richtig.
bitmap am 23. Februar 2008 13:12 Wollt ich auch schon schreiben, habs mir aber verkniffen.

Es wird dem Verkäufer nichts bringen und Dir nichts....am Ende werdet ihr viel für nichts bezahlen. Also einigt euch...der Verkäufer kann ja den Artikel wieder verkaufen...und Du gibst ihm seine eBay Gebühr zurück. Dann wirds gut sein...
Nur bei gewerblichen Verkäufern besteht ein Rückgaberecht!
wenn aber jemand in seiner artikelbezeichnung nicht angibt er sei privatverkäufer und verkauft neue ware, dann habe ich das recht, ich hab nachgelesen. er muss dazuschreiben: Privatverkauf, keine rückgabe - oder ähnliches.
Genau so würde ich es auch machen. Es ist der Weg mit dem geringsten Widerstand und dem größten Anstand!