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Verkäufer erstattet Kaufpreis abzüglich seiner Versandkosten

gefragt von ehz2005 am 02.02.2009 um 10:22 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe bei Ebay einen Artikel gekauft, der leider nicht der Artikelbeschreibung übereinstimmte. Sprich, die Maße waren im Orginal viel kleiner.

Nach einigen hin und her hat der Verkäufer mir einen Retourschein zugeschickt, damit ich ihm die Ware wieder zurück schicken kann.

Jetzt der Verkäufer den Kaufpreis erstattet, aber abzüglich den Versandkosten die in der Artikelbeschreibung stand.

Liegt der Verkäufer damit richtig??


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anonym
beantwortet von lillifee07 am 2. Februar 2009 10:23
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Wenn der Artikel nicht mit der Berschreibung übereinstimmt, darf der Verkäufer keine Versandkosten abziehen!

Kommentar von anjanni am 2. Februar 2009 10:24

meine ich auch


pepe33
beantwortet von pepe33 am 2. Februar 2009 10:27
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Nein, liegt er nicht, denn es war ja sein Verschulden.

Ich würde das Geld nachfordern. Leider hast Du aber wenig Aussicht, das Geld wieder zu bekommen. Die meisten versuchen es wirklich immer wieder. Fordere ihn auf den Rest(Porto) innerhalb einer Frist zu bezahlen, und wenn nicht, dann gebe ihm eine negative Bewertung. mehr kannst Du nicht machen. Ein rechtsanwalt lohn sich da nicht, dafür ist der Schaden zu gering und meiner Meinung nach der Aufwand viel zu groß!


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 2. Februar 2009 10:23
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Neee, aber die versuchen es immer wieder.


anonym
beantwortet von jockl am 2. Februar 2009 10:23
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nein


anonym
beantwortet von anjanni am 2. Februar 2009 10:23
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Ich denke, er muß die Versandkosten mit erstatten - da der Fehler ja beim ihm lag.


physicus
beantwortet von physicus am 2. Februar 2009 10:25
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Nein. Bei begründeter Reklamation muss er auch die Versandkosten übernehmen.


anonym
beantwortet von tigeroli am 2. Februar 2009 10:27
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Dazu gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen für den online-Handel: Bei einem Warenwert unter 40 Euro trägt die Versandkosten bei Rückgabe der Käufer. Bei einem Warenpreis darüber hat der Verkäufer sowohl die bereits gezahlten Versandkosten zu erstatten als auch die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen.

Etwas anders liegt der Fall bei einer Rückgabe wegen falscher Angaben in der Offerte. Die haben dann nämlich zu einem Kauf unter falschen Voraussetzungen geführt, so dass auch hier der Verkäufer die Portokosten zu tragen/zu erstatten hat.

Das Problem ist nur: meist handelt es sich um so kleine Beträge, dass man eher klein bei gibt als es auch einen Rechtstreit ankommen zu lassen. Und genau diese Masche fahren solche Händler.

Trag es mit Fassung oder geh den Weg des Mahnbescheides.

Ich würde aber dem Verkäufer noch einmal ganz klar meine Position erklären - auch diesen Versuch ist es wert.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 2. Februar 2009 10:29

Das mit den 40 Euro gilt nur dann, wenn der Käufer es innerhalb der Zweiwochenfrist z.B. wegen Nichtgefallen zurücksendet. Der Verkäufer trägt die Rücksendekosten bei fehlerhaftem oder unvollständigem Artikel in jedem Fall selbst (weil er die Rücksendung selbst verschuldet hat), und das trifft hier zu.

Kommentar von tigeroli am 2. Februar 2009 14:10

Dann bist Du mit Deiner Forderung im Recht und kannst auch den Mahnbescheid wagen!

Kommentar von tigeroli am 2. Februar 2009 14:11

Dann bist Du mit Deiner Forderung im Recht und kannst auch den Mahnbescheid wagen!

Kommentar von ehz2005 am 2. Februar 2009 10:44

Na ja, so gering waren die Versandkosten nicht, immerhin 49,90€ Es ware ein ziemlich großer und sperriger Artikel


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 2. Februar 2009 10:47
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Der Verkäufer darf keine Versandkosten abziehen, sondern muss den vollen Preis erstatten. TiPP: Ihn auffordern das nachzuholen und, falls das nicht geschieht negativ bewerten und den Mangel in der Bewertung angeben, z.B. die tatsächlichen Masse oder das Gewicht des Artikels. Das ist hilfreich für andere Bieter!


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 2. Februar 2009 10:23
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Ja, was standt den im "vertrag" drin?

Kommentar von jockl am 2. Februar 2009 10:24

"Schlaues Kerlchen" ? ! ? !


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 2. Februar 2009 10:24
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Nein. Ich habe gerade genau dasselbe Problem (allerdings war mein Artikel beschädigt) und erwäge aus bestimmten Gründen sogar eine Strafanzeige.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 3. Februar 2009 08:24
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Nein, eigentlich nicht! Ich würde nachfordern, auch wenn die Aussicht auf Erfolg gering ist.... Hast Du schon Kontakt zum verkäufer aufgenommen????


anonym
beantwortet von manuel1970 am 6. Oktober 2009 22:40
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Habe das gleich problem. Habe ware zurück geschickt und mein Geld wurde zurückerstattet aber nicht die 49€ versandkosten. Habe mit Ihm Konatkt aufgenommen und der meinte er braucht es nicht. Habe gedroht mit anwalt und prombt hat er mir zurückgeschrieben das er das paket jetzt aufgemacht hat und die ware wäre defekt von mir und das er leider zu spät gesehen hat sonst würde ich nichts bekommen. So was muss du dir anhören(lesen). Ich habe Ihm ein auszug von der Verbraucherzentrale geschickt und mal sehen wie drauf reagiert. Wenn nichts hilft gehe ich dann zum anwalt. bis bald

Manuel


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