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Verkäufe über ebay ab einem bestimmten Wert dem Finanzamt melden?

gefragt von gernot am 02.02.2009 um 8:11 Uhr

Muss ich Verkäufe bei ebay ab einem bestimmten Wert dem Finanzamt melden?


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anonym
beantwortet von anjanni am 2. Februar 2009 08:11
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Einzelverkäufe nicht.

Dem Finanzamt mußt Du es melden, wenn Du es gewerblich machst. So lange Du "nur" Deine Privatsachen verkaufst, ist das nicht meldepflichtig. Wenn Du allerdings regelmäßig was anbietest - und in Mengen, dann wird irgendwann mal jemand nachfragen.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 2. Februar 2009 08:11
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So lange es sich um einen Privatverkauf handelt, nicht!


sprossi
beantwortet von sprossi am 2. Februar 2009 08:12
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Privat und Gebrauchte Art. nein, nur wenn du als Händler verkauft


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Februar 2009 08:13
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Wenn Du eigene Sachen verkaufst, dann nicht. Z.B. kann bei einer Haushaltsauflösung schon eine größere Summe zusammenkommen. Verkaufst Du aber gewerblich, dann will es das Finanzamt wissen.


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 2. Februar 2009 08:21
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Ich habe mal gehört, dass jemand gewerblicher Handel unterstellt wurde, weil er regelmäßig bei Ebay irgendwas verkauft hat! Da wurden natürlich Steuern fällig!


schnurz
beantwortet von schnurz am 2. Februar 2009 08:28
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Ein Tip: Die Finanzämter scannen regelmäßig alle ebay-Anbieter...


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 4. März 2009 14:40
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Wer nachhaltig Waren über ebay anbieten will, sollte sich ehrlich Fragen, ob es sich tatsächlich nur um private Dinge handelt. Verkaufserfolge als Privatverkäufer verlocken dazu, es mit weiteren neu zugekauften Artikeln zu versuchen. Besonders unklug ist dabei, wenn die eBay Plattform dazu benutzt wird nachzukaufen. eBay selbst wird nicht einschreiten, selbst dann nicht, wenn gewerbliche Händler an eBay schreiben und mit Daten und Fakten argumentieren. Es sind die Verbraucherschutzbehörden und Finanzämter, die irgendwann tätig werden, und das wird dann teuer. eBay stellt bei Ermittlungen sämtliche Daten von allen Transaktionen zur Verfügung und liefert damit die notwendigen Beweise. eBay ist der Wolf im Schafspelz. Wer im Zweifel ist, ob seine Angebotsmenge vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden könnte, der sollte seine zuständige Finanzbehörde um Rat bitten, wobei es sehr wichtig ist, den eingeholten Rat in schriftlicher Form zu erhalten. Mündliche Aussagen sollte man schriftlich bestätigen. Es wird noch Heulen und Zähneklappern bei vielen Privatverkäufern geben, denn die zunehmende Staatsverschuldung treibt den Fiskus an, Schlupflöcher zu schließen.


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