Gibt es eine Verjährungsfrist für die Rückforderung von zuviel gezahltem Kindergeld ?

Ich glaube wenn man beim Staat SChulden hat verjährt das nicht...Frag einen Anwalt...der weiß es bestimmt

Diese Frage würde ich bei wer-weiss-was.de im Forum "Arbeitsamt" stellen, oder bei http://forum.jurathek.de/ im Forum "Kindergeld und Co."
Gruß JoWaKu
Es kommt darauf an, wie die Rückforderung zustande kam-> evtl. fehlende Mitwirkung, verspätete Änderungsanzeige etc.?