es gibt doch eine verjährungsfrist bei schulden. tritt diese auch bei schufaeinträgen in kraft oder verfällt diese wenn es eingetragen ist?

für schulden in der schufa gibt es keine verjährungsfristen, aber die einträge bleiben noch drei jahre nach abzahlung der schulden

In der Schufa verfällt nichts von selbst. Du mußt dich persönlich darum kümmern, das die Einträge wieder gelöscht werden, wenn z.B. die Schulden verjährt sind oder auch abgezahlt worden sind.
andreas48 am 30. April 2008 11:46 normalerweise macht das die Schufa alleine..aber Kontrolle ist besser..
nach dem die Schuld beglichen ist Kann mann sich auch ein Formular geben lassen womit man den eintrag sofort löschen lassen kann. schau einfach mal bei meineschufa.de rein
andreas48 am 30. April 2008 11:45 das ist definitv FALSCH

wenn die offene Forderung beglichen ist, dann wird der SCHUFA-Eintrag zum Jahresende plus 3 Jahre gelöscht..
Diese Frage muss man differenzierter betrachten. Es gibt einen Unterschied zwischen titulierten Forderungen, Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und negativen Schufa-Einträgen in Form von Mitteilungen über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte. Die genauen Fristen findest Du in der Antwort auf die Frage "Wann werden negative Einträge normalerweise aus der Schufa-Datenbank gelöscht?" auf
http://www.endlich-ohne-schufa.info/haeufige-fragen-zum-thema-schufa-eintraege-l...
Viele Grüße,
Mario