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verjährungsfrist bei rechnungen

gefragt von ReginaFuchs am 16.06.2007 um 13:32 Uhr

am 21.01.2005 erhielten wir nach einem Unfallschaden eine Rechnung. Diese war nach Abzug des Versicherungsanteils nicht korrekt. Da Dienstleistungen in Rechnung gestellt wurden, die nicht ausgeführt wurden. Wir hatten persönlich, telefonisch und per mail darauf hingewiesen und wurden hingehalten. Jedoch flatterten regelmäßig Mahnungen bei uns ein, auf die wir antworteten und auf die Ausführung bzw. auf neue Rechnungsstellung bestanden. Nun hat das Autohaus Klage erhoben und wir würden gerne wissen, wie unsere Chancen stehen.


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ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 16. Juni 2007 13:51
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was soll es denn da für chancen geben? in bezug auf den titel deiner frage verjährt nun so schnell nichts mehr, denn durch die klage ist die verjährung unterbrochen. da ja jetzt klage erhoben ist, kannst bzw. musst du auf die klage erwidern.


achtung: es gibt fristen! du musst innerhalb von 14 tagen nach erhalt der klageschrift dem gericht gegenüber deine verteidigungsbereitschaft anzeigen und weitere 14 tage später schriftlich auf die klage erwidern. sonst kann ein versäumnisurteil gegen die ergehen. dagegen gibt´s zwar auch rechtsmittel, aber dazu jetzt auch noch was zu schreiben wäre zuviel.


dem gericht schilderst du nun deine sicht der dinge, vielleicht schreibst du direkt dazu, daß du den deiner meiner nach ordnungsgemäßen betrag der rechnung anerkennst zur sofortigen zahlung bereit bist. wegen des betrages, mit dem du nicht einverstanden bist, teilst du mit, was daran falsch sein soll. auf deinen schriftsatz kann die gegenseite sodann auch noch mal was schreiben. vielleicht klärt sich das ja dann. nur wirst du dummerweise die gerichtskosten des verfahrens sowie die anwaltskosten der gegenseite tragen müssen, zumindest für den betrag der rechnung, der in ordnung ist. sollte der andere teil der rechnung tatsächlich falsch sein, trägt der gegner die gerichtskosten (und seine anwaltskosten) hierzu selbst. man spricht dann von kostenquotelung.


mein abschließender rat an dich: siehe die anwort von asti76

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 16. Juni 2007 14:26

Sehr gute und umfassende Antwort. Die Gerichts- und Anwaltskosten würde ich allerdings nicht unbedingt verloren geben: Es kommt hier darauf an, ob die Klage für die Gegenseite geboten war. Da wir den Schriftverkehr nicht kennen, läßt sich das allerdings so nicht abschätzen.

Jedenfalls: Sofort mit allen Unterlagen zum Anwalt!

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 16. Juni 2007 18:58

nun ja, da schon diverse mahnungen eingingen, wird die klage an sich schon gerechtfertigt sein aus sicht des autohauses. ich hab mit sowas tagtäglich zu tun als rechtsanwaltsfachangestellte.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 16. Juni 2007 19:41

So einfach geht das nicht. Erst Sachverhalt klären, dann die Rechtslage; und nie eine Sache gleich verloren geben. - Mache zwar inzwischen mehr Kriegsvölkerrecht, aber vor 10 Jahren war das mein täglich Brot.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 17. Juni 2007 12:45

klar hängt das von der sachlage / rechtslage ab, die wir hier ja nur aus der fragestellung kennen. von daher wäre es zu ungenau, jetzt über die kostenaufteilung und den ausgang des verfahrens zu diskutieren. kann so oder so ausgehen, bin halt mal vom "größeren übel" ausgegangen.


asti76
beantwortet von asti76 am 16. Juni 2007 13:39
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Jetzt würde ich mir aber schleunigst einen Anwalt suchen und zu dem Thema befragen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2007 13:39
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Schlecht, sehr schlecht, denn die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre. Forderungen aus 2005 wären erst am 31.12.2008 verjährt. Hättest du die Rechnung abzüglich des strittigen Teils bezahlt, wärest du aus dem Schneider. Sind wenigstens die Antworten von dir per Einschreiben erfolgt? Wenn nein, dann Gute Nacht!

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 16. Juni 2007 13:55

...nur wird wohl kaum ein schuldner seelenruhig warten, bis die drei jahre um sind. durch die klage ist die verjährung unterbrochen.

Kommentar von Regenmacher am 16. Juni 2007 14:13

Schuldner? Ich denke, du meinst Gläubiger. Der Schuldner wartet gerne 3 Jahre.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 16. Juni 2007 18:59

klar, gläubiger. sorry. hab ich wieder schneller getippt als gedacht... ;-))


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