crystaldiwayan am 10.07.2008 um 23:23 Uhr
meine frage ist ob sowas wie haftbefehle oder offene verfahren oder auch bei verurteilten straftätern/innen die auf einer flucht sind das verjährt. oder ist es so wie mord, das es nie verjährt.
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Das Strafrecht (einschließlich Ordnungswidrigkeitenrecht) kennt zwei Typen der Verjährung:
Die Verfolgungsverjährung besteht nach der Zeitdauer, nach der ein bestimmtes Delikt nicht mehr verfolgt wird. Es tritt somit ein Verfahrenshindernis ein. Wird das Verfahren dennoch eröffnet, muss es eingestellt werden. Die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord wurde 1965 in der Verjährungsdebatte des Deutschen Bundestages diskutiert, mehrfach verlängert und endgültig 1979 aufgehoben. Im Übrigen bestimmt sich die Verjährungsfrist nach der Strafandrohung des Delikts. Die Verfolgungsverjährung beginnt mit der Beendigung der Straftat.
Die Vollstreckungsverjährung tritt ein, wenn das Urteil als Strafe oder Maßnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB in Folge Zeitablaufs nicht mehr vollstreckt werden darf. Die Sicherungsverwahrung und die lebenslange Freiheitsstrafe verjähren nicht. Die Verjährungsfristen im übrigen bestimmen sich nach der verhängten Strafe. Beginn der Vollstreckungsverjährung ist die Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung bzw. des Urteils.
Mord und Völkermord, sowie (völkerrechtlich relevante) Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen weder der Verfolgungs- noch der Vollstreckungsverjährung („Mord verjährt nie“). Laufende Verfahren werden bei Tod des Täters lediglich strafrechtlich dauerhaft gehemmt (umgangssprachlich: vorläufig eingestellt).
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Strafrecht
LG
Wieselchen

Da gibts Fristen, ja. Die stehen auch im StGB. http://bundesrecht.juris.de/stgb/ (Verfolgungsverjährung u. Vollstreckungsverjährung)

Nein Strafen verjähren eigentlich nicht, wäre nach noch schöner, wenn die dann Straffrei davonkommen!
bitmap am 10. Juli 2008 23:28 Na dann lies mal Wieselchens oder meine Antwort bzw. link.
speedy72 am 10. Juli 2008 23:32 Sorry, habe nicht gegoogelt! Mea Culpa!
crystaldiwayan am 10. Juli 2008 23:40 also das heisst wenn herr b mist baut ne gerichtsverhandlung hat und bei seinem strafantritt nicht in das gefängnis geht, die sache einfach so irgendwann verjährt und herr b dann nach ein paar jahren wieder ein leben führen kann ohne verfolgt zu werden.........
bitmap am 10. Juli 2008 23:54 ''mist baut'' ist ein Wischiwaschi-Begriff. Es kommt drauf an,was derjenige getan hat bzw. was für eine Strafe ihn erwarten würde bzw. zu was er verurteilt wurde.

Auf der Flucht verjährt nicht !!....solange kann man gar nicht flüchten als das Gesetz einen wieder einholt !!
crystaldiwayan am 10. Juli 2008 23:36 denke ich auch..aber de verjährtungen gibt es ja trotzdem(leider)
Straftaten verjähren, also wenn Du vor 45Jahren deinem Nachbarn einen Apfel geklaut hast, wird er dich nicht mehr anzeigen können. Allerdings wird in Verfahren darauf geachtet, das nichts verjährt,z.B. durch eine rechtzeitige Forderung. L.G.
Im Strafrecht verjähren fast alle Straftaten je nach schwere der Tat, schon nach wenigen Jahren oder auch erst deutlich später. Einzelne Straftaten wie Mord verjähren hingegen nie.