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verjährung von handydiebstahl.

gefragt von petri343 am 14.07.2009 um 23:48 Uhr

mensch a hat ein handy gestohlen.nach 2 jahren fliegt es auf.kann mensch b noch anzeige erstatten?oder ist der fall schon verjährt?bitte um schnelle antwort.


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Naddl2010
beantwortet von Naddl2010 am 14. Juli 2009 23:49
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Die Verjährungsfrist für Diebstahl beträgt 5 Jahre [§ 78 III, Nr. 4 StGB], im Falle eines Wohnungseinbruchdiebstahls 10 Jahre [§ 78 III, Nr. 3 StGB]


altlira123
beantwortet von altlira123 am 14. Juli 2009 23:50
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... gib es zurück und sage, daß es Dir leid tut.


widdalein
beantwortet von widdalein am 14. Juli 2009 23:51
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verjähren kann alles nur nicht Mord, aber nach 2 Jahren ist soweit ich infomiert bin noch nichts verjährt


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 14. Juli 2009 23:50
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Das bleibt lebenslänglich!


anonym
beantwortet von gismoh44 am 14. Juli 2009 23:50
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ich denke da verjährt sich nichts! aber da ist guter rat teuer! ich hab wegen sowas ähnlichem schon bei der polizei angerufen die geben einem da auch auskunft ob man sowas noch anzeigen kann!


pandaemon
beantwortet von pandaemon am 15. Juli 2009 00:00
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die Verjährungsfrist beginnt immer erst ab Kenntnis der tat/umstände. die strafantragsfrist wenn man selbst jemanden anzeigen will ist drei monate. Das heißt du kannst ab dem zeitpunkt ab dem du weißt das a dein handy gestohlen hat ihn anzeigen. ob es sich lohnt ist allerdings fraglich weil du ja nix davon hast wenn er eine geldstrafe bekommt.. und wenn er das handy zurückgibt wirst du bei wohl auch nix mehr damit anfangen können !?


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