mensch a hat ein handy gestohlen.nach 2 jahren fliegt es auf.kann mensch b noch anzeige erstatten?oder ist der fall schon verjährt?bitte um schnelle antwort.

Die Verjährungsfrist für Diebstahl beträgt 5 Jahre [§ 78 III, Nr. 4 StGB], im Falle eines Wohnungseinbruchdiebstahls 10 Jahre [§ 78 III, Nr. 3 StGB]
verjähren kann alles nur nicht Mord, aber nach 2 Jahren ist soweit ich infomiert bin noch nichts verjährt
ich denke da verjährt sich nichts! aber da ist guter rat teuer! ich hab wegen sowas ähnlichem schon bei der polizei angerufen die geben einem da auch auskunft ob man sowas noch anzeigen kann!

die Verjährungsfrist beginnt immer erst ab Kenntnis der tat/umstände. die strafantragsfrist wenn man selbst jemanden anzeigen will ist drei monate. Das heißt du kannst ab dem zeitpunkt ab dem du weißt das a dein handy gestohlen hat ihn anzeigen. ob es sich lohnt ist allerdings fraglich weil du ja nix davon hast wenn er eine geldstrafe bekommt.. und wenn er das handy zurückgibt wirst du bei wohl auch nix mehr damit anfangen können !?