Marieke2712 am 30.01.2009 um 14:20 Uhr
Hallo,
wenn mir meine Telefongesellschaft keine Rechnungen stellt, wann erlischt dann der Anspruch auf Begleichung der Rechnung? Gilt dabei auch die Verjährungsfrist von 3 Jahren? Wie gesagt, es gibt bisher gar keine Rechnung.

Verjährungsfrist 3 Jahre gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Am 31. Dezember 2008, 24 Uhr sind alle Ansprüche aus dem Jahr 2005 verjährt. Wenn jetzt also noch eine Telefonrechnung für August 2005 kommt, muss man sie nicht mehr bezahlen.

Keine Ahnung wie lange, aber ich weiß es aus der Nachbaschaft die auch ihre Tel-Rechnung lange nicht bezahlt haben. Ihr Anschluss wurde natürlich erst gesperrt und danach gekündigt. Jetzt nach langer Zeit ( 4 / 5 Jahre) bekamen sie wieder die Aufforderung zu zahlen.

nach 3 Jahren..allerdings solltest du sehr genau schauen, denn mit der ersten Mahbnung beginnt die Frist neu

2 Jahre wenn nicht zwischendurch immer wieder gemahnt wurde. Ostrichfan

Meines wissens nach ist die Verjährungsfrist nicht 3, sondern 10 Jahre lang!
heinmueck am 30. Januar 2009 14:24 Verjährungsfrist 10 Jahre nur bei Rechten an Grundstücken.
Ne, ne, 3 Jahre in diesem Fall und nicht länger. D.h., dass Rechnungen aus 2008 am 31.12.2011 um Mitternacht verjährt sind.