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Verjährung KFZ Steuer

gefragt von ralle67 am 21.05.2008 um 17:43 Uhr

Das Finanzamt hat doch das Geld,das ich meiner Bekannten geliehen habe, mit Altschulden verrechnet. Jetzt habe ich gesehen,das die forderung von Mai 2002 war und sie schwört,das sie nie mehr was gehört hat vom Finanzamt. seltsamerweise steht da 108 Euro vom 21.05.2002 fällig und 2 Euro Säumniszuschlag,fällig auch 21.05.2002, gleiches Datum und nur 2 euro seit 2002 ? So ergibt es genau den Betrag,der nach Abmelden eigentlich als guthaben hätte ausbezahlt werden sollen.Denke,die haben erst jetzt gemerkt,das da 2002 noch was offen ist und es dann so hingebogen,das es genau passt, es sind ja über 5 Jahre her,verjährt da nichts? Man darf sich ja nicht


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. Mai 2008 17:51
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Steuerschulden und Verjährung sind zwei Sachen die sich ausschließen.

Kommentar von ralle67 am 21. Mai 2008 18:08

Hallo, danke für die antworten, aber warum stehen da nur 2 Euro Säumniszuschlag ? Obwohl von 2002,wenn die tatsächlich mehrmals angemahnt hätten,seit 2002,wären doch bestimmt mehr als 2 euro Sämniszuschläge entstanden ? Ausserdem hatte sie 2006 ein Auto angemeldet und spätestens da hätte die was sagen sollen,weil man bei uns kein Auto anmelden kann,wenn Steuerschulden noch vorhanden sind.... Sie ist um 2002 mal umgezogen, ich vermute,die wurde schlicht vergessen und jetzt haben die es gemerkt und den Betrag grad so hingebogen,das es mit dem guthaben verrechnet werden kann.... Die müsten ja auf anfrage,die Erinnerungsschreiben,sprich Mahnanschreiben vorlegen können,die sie seit 2002 geschrieben haben, oder ? und wenn ja,passen die Säumniszuschläge gar nicht.... Oder ist das finanzamt wirklich unfehlbar ? Gruß Ralf


angelela
beantwortet von angelela am 21. Mai 2008 17:45
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Mach Dir da keine Hoffnung. Das FA hat sie bestimmt nochmal angeschrieben und meines wissens nach verjähren Steuerschulden nicht. Leider.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 21. Mai 2008 17:47

Wenn der Staat etwas will...

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 21. Mai 2008 17:49

Eben.. die vergessen einen nicht.. :-(

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 21. Mai 2008 17:53

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 21. Mai 2008 17:57


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 21. Mai 2008 17:46
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Mit Steuerschulden verhält es sich ähnlich wie mit der Bibel, die bleiben ewig gültig.


gitte2007
beantwortet von gitte2007 am 21. Mai 2008 17:47
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So spontan ist mir eine Verjährung von Steuerschulden auch nicht bekannt.


anonym
beantwortet von fairlane am 21. Mai 2008 17:48
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Kommentar von fairlane am 21. Mai 2008 17:49

Grundsätzlich verjähren Steurschulden nach 5 Jahren. Aber es gibt so viele Ausnahmen. Die liegen zwischen 2 und 30 Jahren.




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