Verjährung Insolvenz Bürge noch Schuldner ?
Titel: Verjährung Insolvenz Bürge noch Schuldner ?
Hallo 30.3.12
Ich bin 50% Gersellschafter und Mitarbeiter einer GmBh. 1995 ging ich naiv für die Hausbank eine Bürgschaft 300T€ für die GmbH ein
( für spezielles, alles und künftiges). 1998 wurde ich Berufsunfähig und schied aus der Firma aus. 1999 kündigte die Bank alle Konten 800T€ und stellte die Schulden fällig. Die Bank hat aber nie geklagt und keinen Titel.
2009 wurde Insolvenzverfahren eröffnet, nach Antrag der Geschäftsführerin.
Die Bank hat Ihre Forderungen angemeldet. Die GmbH ist seit 1998 Zahlungsunfähig.
Die Bank hat gegen mich (privat) einen Titel über 30T€, den ich nur abstottern kann. Trotzdem will Sie durch Zwangsversteigerung mein Haus seit 2003 (via Grundschulden) . Wegen Krankheit wurde deas verhindert bisher.
Jetzt will die Bank auch die Schulden der GmbH von mir. die kann ich nicht zahlen.
Ich meine es ist alles verjährt, auch die Bürgschaftsgelder/GmbH Schulden.
Hab ich recht ? Oder muss ich noch als Bürge zahlen ?
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Hallo,
ich denke nicht, dass die Schulden der GmbH verjährt sind. Denn dann müssten sie aus der Insolvenzmasse rausfallen. Die meisten Forderungen verjähren in drei Jahren, aber eben nicht alle.
Und wenn Du bebürgt hast, können sie auch an die Herantreten. Grundsätzlich gilt aber, dass der Bürge rechtlich wie der Schuldner gestellt ist, d.h. er kann auch die Verjährungseinrede geltend machen.
Aber ohne nähere Einzelheiten, lässt sich das nicht genau beurteilen