Frage von scma53 30.03.2012

Verjährung Insolvenz Bürge noch Schuldner ?

  • Antwort von Take777 30.03.2012

    Hallo,

    ich denke nicht, dass die Schulden der GmbH verjährt sind. Denn dann müssten sie aus der Insolvenzmasse rausfallen. Die meisten Forderungen verjähren in drei Jahren, aber eben nicht alle.

    Und wenn Du bebürgt hast, können sie auch an die Herantreten. Grundsätzlich gilt aber, dass der Bürge rechtlich wie der Schuldner gestellt ist, d.h. er kann auch die Verjährungseinrede geltend machen.

    Aber ohne nähere Einzelheiten, lässt sich das nicht genau beurteilen

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