Guten Tag !
Ich habe folgende Frage. Ich bekam am. 02.02.06 ein Forderungsschreiben eines Anwaltes. Ich bezahlte den Bterag von 140,- EUR nicht. Nun bekam ich erneut nach 3 Jahren Post von diesem Anwalt, mit dem Hinweis, daß der Gläubiger einen Mahnbescheid erlassen will.
Müßte die Forderung nicht schon verjährt sein ?
Vielen Dank ! Steve R.

nein und es wäre nett, wenn man seine rechnungen auch bezahlt.
1)Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre 2)Vorsicht! Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist ...(§ 199 Abs.1 Satz 1 BGB) 3) Wenn Du eine ordnungsgemäße Leistung bekommen hast, solltest Du anständigerweise trotzdem bezahlen. 4)Von wann datiert denn die ursprüngliche Rechnung? Das war doch wohl schon vor dem damaligen Schreiben des Anwalts.

Geldforderungen verjähren, glaub ich, erst nach fünf Jahren. Und wenn ein Mahnbescheid erstellt wird, dann hat der Gläubiger 30 Jahre einen Titel für die Forderung gegen dich. Warum hast du denn damals nicht bezahlt? Nun wird es richtig teuer, die ganzen Zinsen für den Zeitraum und dann noch die weiteren Gebühren! Hallelujah!

Du musst zahlen, wenn die Forderung berechtigt ist! Lieber jetzt als später. Ab jetzt wird es immer teurer!
Forderung vom 02.02.06 verjährt bei privaten Forderungen am 31.12.2008 bei geschäftlichen am 31.12.2009.
Bei rechtliche Forderungen kann es bis zu dreizig Jahren dauern
da haste dich aber um ein Jahr vertan. 31.12.2009 und 31.12.2010 ist wohl richtig. Gruß

Gehe am besten zu einer Öfendlichen Schuldnerberatung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Verj.C3.A4hrungsfristen