Frage von zetix 07.05.2009

Verjährung einer Geldforderung

  • Antwort von Toggy 07.05.2009
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    nein und es wäre nett, wenn man seine rechnungen auch bezahlt.

  • Antwort von gerhass 07.05.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    1)Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre 2)Vorsicht! Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist ...(§ 199 Abs.1 Satz 1 BGB) 3) Wenn Du eine ordnungsgemäße Leistung bekommen hast, solltest Du anständigerweise trotzdem bezahlen. 4)Von wann datiert denn die ursprüngliche Rechnung? Das war doch wohl schon vor dem damaligen Schreiben des Anwalts.

  • Antwort von emser 07.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Geldforderungen verjähren, glaub ich, erst nach fünf Jahren. Und wenn ein Mahnbescheid erstellt wird, dann hat der Gläubiger 30 Jahre einen Titel für die Forderung gegen dich. Warum hast du denn damals nicht bezahlt? Nun wird es richtig teuer, die ganzen Zinsen für den Zeitraum und dann noch die weiteren Gebühren! Hallelujah!

  • Antwort von Strabahner 07.05.2009

    Du musst zahlen, wenn die Forderung berechtigt ist! Lieber jetzt als später. Ab jetzt wird es immer teurer!

  • Antwort von t124terra 07.05.2009

    Forderung vom 02.02.06 verjährt bei privaten Forderungen am 31.12.2008 bei geschäftlichen am 31.12.2009.

    Bei rechtliche Forderungen kann es bis zu dreizig Jahren dauern

  • Antwort von IsegrimWisobir 07.05.2009

    Gehe am besten zu einer Öfendlichen Schuldnerberatung.

  • Antwort von Tumba 07.05.2009
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