Verjährung - bis wann Anspruch gerichtlich geltend machen?
Wenn ein Privatmann beispielsweise seit 28.11.09 auf Geld für ein gebrauchtes Paar Schlittschuhe von einem anderen Privatmann wartet, der Verkäufer hat eine Rechnung ausgestellt und hat den Käufer mehrfach zur Zahlung aufgefordert, ohne dass eine Reaktion vom Käufer kam. Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt muss der Verkäufer seinen Anspruch, gerichtlich geltend machen, wenn er ihn durchsetzen will?
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Eine Geldforderung verjährt nach 3 Jahren. Die Klage sollte in diesem Fall bis zum 1.10. 2012 eingebracht werden
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Zunächst solltest Du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Wenn kein Wiederspruch kommt, erkennt er damit seine Schuld an. Nur für den Fall das es keinen Beweis für den Kauf geben sollte.
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Antwort von Agnes1956 01.02.2010
Dein Text ist etwas schwierig zu verstehen ... Es gibt keine festgelegte Regelung. Wie lange der Verkäufer auf sein Geld wartet, ist seine Sache. Wenn er aber es unbedingt haben will, dann muß er dem Schuldner eine schriftliche Mahnung schicken und ihm 4 Wochen (nach Gesetz) Zeit lassen, die Summe zu begleichen. Danach kann er es (gerichtlich), mit einem Mahnbescheid, durchsetzen (lassen).
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Antwort von Dominiksaar 01.02.2010
immer! sie können solange geld von ihm fordern, bis er seine rechnung beglichen hat, aber wenn er das nicht tut, dann empfehle ich ihnen ihn anzuklagen
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Regelmäßige verjährungsfrist ist gem. §195 BGB 3 Jahre.