Verjährung bei 2x Alkohol am Steuer unter 1,6 Promille
Hallo, mein Exschwager hatte ein Alkoholproblem und wurde 1995 das 1. mal erwischt. Das 2. mal 2005 mit 1,1 Promille. Führerscheinentzug jedes mal für 1 Jahr. Nun ist er trocken und würde gerne wissen, wann der Eintrag in Flensburg gelöscht wird und ob er eine MPU machen muß. Hinzu kommt, daß er Franzose ist, aber seit Jahrzehnten in Deutschland wohnt und er in Frankreich auch fahren darf. Da ich mich darin auch nicht auskenne wende ich mich an Euch. Muß er, damit er auch in Deutschland wieder seinen französischen Führerschein benutzen kann, erst zur MPU und was muß er sonst noch beachten??? Wäre nett, von jemandem eine hilfreiche Antwort zu bekommen. Habe zwar gegooglet, aber da steht einmal etwas von 10 Jahren und dann wieder von 5 Jahren, nun blicke ich es überhaupt nichts mehr, da viele Einträge auch überholt sein werden (z.B. von 2003 oder so) Danke im Voraus Angelika
5 Antworten
Wenn ihm der deutsche Füherschein entzogen wurde, hat er offensichtlcih seine französischen Schein "retten" könne, ansonsten wäre dort ein Sperrvermerk eingetragen worden.
Wenn sein überwiegender Lebensunterhalt in Deutschland ist, braucht er einen deutschen Schein, sein französicher ist für den Müll
Erteilung der Fahrerlaubnis obliegt den Landrats- oder Ordnungsämtern, bei den genannten Verstößen ist immer eine MPU fällig, wenn Kenntis von den Entzügen erlangt wird (da verliert die Behörde nichts) un dhat auch nichts mit Verjährung zu tun, Hoheitstrecht bei den Führerschein erteilenden Behörden.
Dauerhafter Aufenthalt in Deutshcland
Führerschein-Umschreibung innerhalb von 6 Monaten oder Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis
Ein internationaler Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, er ist lediglich eine Übersetzung eines bestehenden nationalen Führerscheins und ohne diesen nicht gültig.
Damit fährt Betreffender also seit Jahren ohne Führerschein.
Solange sein jüngster Eintrag noch im Verkehrszentralregister in Flensburg steht, wird er zur MPU müssen, bevor er eine deutsche Fahrerlaubnis erhält.
Der Eintrag wird getilgt (genauer: er gelangt in die Überliegefrist), wenn die Tilgungsfrist abgelaufen ist. Diese beträgt im vorliegenden Fall 10 Jahre, beginnt allerdings erst zu laufen, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, spätestens jedoch nach 5 Jahren. Im vorliegenden Fall begann sie also im Jahre 2010 und wird bis zum Jahre 2020 dauern, sofern bis dahin keine weiteren Verkehrsstraftaten eingetragen werden.
Auf diese Weise kommen die 15 Jahre zusammen, von denen häufig die Rede ist (5 Jahre Vorlaufzeit, 10 Jahre Tilgungsfrist).
Ist die Eintragung getilgt, dann kann er ohne MPU eine Fahrerlaubnis erhalten, möglicherweise sogar ohne erneute Fahrerlaubnisprüfungen.
Bei Alkohol ist immer eine MPU fällig, egal, wie lange das her ist.
Danke, daß wollte ich wissen!!!
Bei Wikipedia steht zur MPU: Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr. Ob es eine Verjährung gibt weiß ich nicht. Wenn er in Deutschland wohnt muss er seinen Führerschein nach 6 Moanten umschreiben lassen, ansonsten fährt er ohne Fahrerlaubnis.
Er hat in Deutschland keine Fahrerlaubnis mehr - das könnte reichen!
Hallo 48Clemens, vielen Dank für Deine Antwort. Hatte heute morgen meine Schwester noch einmal gefragt uns sie sagte mir, daß ihr Exmann nur einen internationalen Führerschein besitzt, oder besaß???? Habe schon einige Antworten erhalten, aber die haben mich irgendwie noch mehr verwirrt. Mein Exschwager lebt und arbeitet schon seit Jahrzehnten in Deutschland, mußte er dann nicht auch, außer seinem internationalen-, den deutschen Lappen beantragen, oder haben???