Hallo, Ich habe Widerspruch gegen meine Heizkostenabrechung und die Nachzahlung gestellt. Aus dem Vorjahr erhöhte Abschläge wurden pünktlich gezahlt. Auf den Widerspruch wurde nicht reagiert/geantwortet. Auch auf eine weitere Nachfrage nicht. Ebenfalls nicht auf die Forderung die Grundkosten nach HKV aufzuschlüsseln.
Also verjährt die Forderung der Nachzahlung ebenfalls nach einem Jahr?
Bei widerkehrender Zahlweise ist die Verjährung üblicherweise 3 Jahre.

Wenn Du drei Jahre Lang nicht mehr von der Sache hören würdest, dann gälte sie als verjährt. Darauf würde ich aber nicht spekulieren.
ich denke, wenn eine rechnung nicht gestellt wird, verjährt sowas, aber eine rechnung hast du bereits bekommen. wende dich an den mieterbund. die können dir in diesem fall präziser helfen

Im kaufmännischen Bereich verjähren Forderungen nach 24 Monaten, es sei denn, ein Gericht ordnet Verfolgungverjährung an. Diese hat aufschiebende Wirkung.

Im kaufmännischen Bereich verjähren Forderungen nach 24 Monaten, es sei denn, ein Gericht ordnet Verfolgungverjährung an. Diese hat aufschiebende Wirkung.