Kann man nicht gezahlten Unterhalt , nach Jahren noch ein Klagen ? Mein Vater zahlte nie Unthalt ...
Nein, rückwirkend kann man keinen Unterhalt verlangen.
Wenn er jedoch verlangt wurde (schriftlich, nachweisbar) und nur nicht eingeklagt, mußt Du Dich mal von einem Anwalt beraten lassen.
Natürlich verjährt das irgendwann.
stimmt. regelmässig aller 4 jahre, wenn die verjährung nicht gehemmt wurde. mfg-

Ab dem Zeitpunkt wo Du ihn auf Unterhalt verklagst, ab da muß er auch bezahlen.
aber ja nicht wenn ich erwachsen bin (32J) interessiert mich mal ob ich da rechte hätte ??? Ich weiss er wurde verurteilt weil...er aber kein einkommen hatte konnte er nicht zahlen...jetzt hat er aber eine firma ! meiner mutter hat er total verschuldet sitzen gelassen mit 3 kindern . wäre ja schön wenn sie mal was bekäme!
Es gibt die Möglichkeit, Unterhaltsvorauszahlungen durch das Jugendamt zu erhalten, dieses holt sich das Geld dann wieder. Ansonsten sieht es schlecht aus.

eingeklagter unterhalt verjährt nicht...kann immer wieder geltend gemacht weren...bis 18 jahren die kindes mutter nach 18 der jenige selbst...

ja irgendwann schon...frag bei deinem zuständigem jugendamt nach

Du kannst unterhalt einklagen es kann passieren das er nachzahlen muss. Wenn nachgewiesen wird das er nie gezahlt hat. Ansonsten muss er ab dann zahlen wo du ihn verklagst.

Wenn 1 x jährlich der Unterhaltsrückstand schriftlich, nachweisbar, angemahnt wurde, verjährt er nicht. Ansonsten ist der Rückstand nach 4 Jahren verjährt.
genau so ist es. mfg-
ja sicher wurde der verlangt ...heisst also es könnte sein das er das noch zahlen müsste ?
Es wird schon eine Verjährung geben. Wie lange ist es denn her?
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt ist ja nicht teuer.
sehr lange :( ... ich bin jetzt 32 Jahre ! Ich würde meiner Mutter gerne mal was gutes tun! Schliesslich ist sie immer alleine für uns auf gekommen! Naja !
Wenn nie geklagt wurde, würde ich sagen, das ist nun zu spät. Du hättest es ziemlich direkt machen müssen als Du 18 warst - bzw. Deine Mutter hätte es vorher machen müssen. - Oder gab es damals einen Unterhaltstitel vom Jugendamt? Der wäre dann ja noch vollstreckbar.