Ist das Verhalten im Zug verboten?

10 Antworten

Tja! Du hast definitiv Grundsätzlich falsch gehandelt und Dich auch auf Grund der Beförderungsbedingungen absolut falsch verhalten. Die Folgen wären ein Rausschmiss, den ich auch befürwortet hätte!

Wie kann man nur einen Rucksack höher bewewrten als einen Mensch? Du solltest von der öffentlichen Beförderung ganz ausgeschlossen werden!

Geht nicht, bin darauf angewiesen!

@Tabaluga92

Natürlich geht das! Du hast dich daneben benommen! Da nutzen dir deine Behinderungsprozente gar nicht!

@brownsugarsugar

Wenn Du drauf angewiesen bist, dann halt Dich an die Regeln. Auch andere Menschen sind auf Zugfahren angewiesen und zahlen Geld für die Beförderung, Du bist nicht der Einzige. Stell Dir vor, DIR würde jemand einen Sitzplatz verweigern, weil er seinen Rucksack auf dem Sitz parkt?

@Stellwerk

Im Re: Ich bin was besseres, wegen dem Comfort-Status!

Im ICE: Geh ich halt in den Comfort Bereich, da darf ich Fahrgäste ohne Comfort-Status verscheuchen!

@Tabaluga92

"Ich habe nur eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe und möchte mich informieren, welche Konsequenzen ein solches Verhalten haben könnte. Auf diese Weise kann ich besser verstehen, wie ich mich richtig verhalte"

Du willst es verstehen? Glaub ich nicht, Du nimmst ja keinen einzigen Rat an.

@Stellwerk

Ist meine art, den Rat zu hinterfragen!

@Tabaluga92

Du hinterfragst nicht, Du opponierst wie ein störrisches Kind und beharrst auf Deiner Meinung respektive Deinem von Dir angenommenen, aber nicht existentem Privileg.

Ausrufezeichen hinter Behauptungen markieren keine Hinterfragung.

Die Antwort auf diese Frage(n) ist ganz simpel:

Wenn ein Fahrgast nur EINE Fahrkarte kauft, hat er auch nur Anspruch auf EINEN Sitzplatz. Der Rucksack jedoch nicht, den hättest du auf den Schoß nehmen müssen. Entweder das (auch wenn es unbequem ist), oder auf den Boden zwischen die Füße. Und zwar so, dass die anderen dadurch nicht gestört werden.

Wird ein Zugbegleiter hinzugezogen und dieser weist dich an, den anderen Sitzplatz freizuräumen, dann solltest du das tun. In diesem Fall würde das keine Konsequenzen haben. Widersetzt du dich allerdings den Anweisungen des Zugpersonals, wird die Bundespolizei hinzugezogen und du wirst beim nächsten Halt vor die Tür gesetzt und kontrolliert. Der Zugbegleiter dürfte dich sogar solange festhalten. (Und glaub mir, das passiert häufiger als es die Leute mitbekommen).

Strafrechtlich sollte das beim ersten Mal keine Konsequenzen haben, solange du dich der Bundespolizei nicht widersetzt. Es sei denn natürlich, du bist wegen solchen Dingen schon öfter auffällig geworden.

Wenn man eine Fahrkarte kauft, hat man nicht den Anspruch auf einen Sitzplatz. Man hat nur den Anspruch auf Mitfahrt.

Ich hatte schon mal ein Strafverfahren, weil ich jemanden im Chat beleidigt habe!

@Tabaluga92

Beleidigung ist auch etwas anderes. Gerade im Chat, weil es da eindeutig nachgewiesen werden kann.

Wenn Du ein Ticket für Deinen Rucksack löst, kannst Du auch zwei Sitze belegen. Bei allem Verständnis für Deine Schwierigkeiten aufgrund des Asperger, aber in einem überfüllten Zug ist es schlicht und einfach unhöflich und unverschämt, einen Sitzplatz mit Gepäck vollzustellen.

Die Reaktion der anderen , insbesondere die Gewaltandrohung, war slebstverständlich auch völlig inakzeptabel. In vollen Zügen, zu Feierabend- / Wochenendzeiten sind Menschen aber meist unglaublich gereizt und werden schnell aggressiv. Dein Verhalten hat leider unnötig die Situation eskalieren lassen. Ja, man kann fragen, ob Du den Rucksack wegnimmst. Es ist aber eigentlich von Dir zu erwarten, dass DU Rücksicht nimmst und den Sitzplatz freimachst.

Aber nicht auf die Art, wie der es gemacht hat!

@Tabaluga92

Lies doch, was ich sage: Ja, er hat unhöflich reagiert. Aber die erste Unhöflichkeit ging schlicht und einfach von Dir aus, weil Du in einem überfüllten Zug einen SITZplatz mit Deinem Rucksack blockiert hast. Macht man nicht.

@Stellwerk

Ich habe doch Comfort Status (so etwas wie vielfliegermeilen, wo man ja auch so Gold Club oder sowas hat!)!

@Tabaluga92

Steht irgendwas in den AGB , dass Du bei einem Comfort-Status berechtigt bist, Dein Gepäck auf dem Sitz zu lagern und anderen Fahrgästen den Sitzplatz vorzuenthalten? Was ja auch mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko einhergeht? Wohl kaum.

Wenn Du ein Ticket für Deinen Rucksack löst, kannst Du auch zwei Sitze belegen.

Nein.

@ES1956

Im RE gibt es keine designierten Platzkarten, da hast Du Recht.

Nimm den Rucksack doch einfach runter, so machst du es für alle leichter. Ich finde das Verhalten des Mannes richtig. Eine Fahrkarte berechtigt übrigens nicht auf den Anspruch eines Sitzplatzes, sondern nur auf Mitfahrt.

Ich kann dich verstehen, du hast ja geschrieben du hast ein rucksack Ticket für zwei sitze. Und ich finde gut das du offen über deiner Behinderung sprichst. Gut schreiben kannst du auch. (Ich meine das ernst).

Manche Menschen sind schon egoistisch. Haben keine Rücksicht. Tut mir leid wen ich das so sage. Aber was soll man machen? Ich wünsche dir das beste im Leben. 

Liebe grüße 

Ich hatte nur ein Ticket, wie ich auch geschrieben hab. Warum sollte ich für den Rucksack bezahlen?

@Tabaluga92

Ach so, ich dachte du hättest ein spezielles ticket das du zwei Sitz Plätze nehmen kannst, um dein Rucksack abzustellen. Ich habe das wohl falsch verstanden. 

@Hayat17

Es gibt kein rucksackticket.

@Tabaluga92

Ja das stimmt. Der Fragesteller hat offenbar viele Wünsche..