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Verhalten gegenüber Vermieter bei Notfällen

gefragt von dernettevonnebenandernettevonnebenan am 05.04.2008 um 20:03 Uhr

Ich habe ein Elektro Wc mit Pumpe in meiner Wohnung. Was soll ich tun wenn das Wc verstopft ist, und sich niemand angesprochen fühlt? ( Vermieter nicht erreichbar, Hausverwaltung nicht zuständig). Auf eigene Faust einen Servicedienst bestellen oder.....?? Um Antworten wäre ich sehr froh.... danke

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Probleme mit Vermieter x 10

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. April 2008 20:05
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Wenn es eine mietvermietete Sache ist, dann ist sehr wohl die Hausverwaltung zuständig. Das kann schon einmal nicht stimmen. Lass' Dich nicht abwimmeln. Wenn Du niemanden erreichen kannst, so darfst Du - falls weiterer Schaden abgewendet werden muss - eigenmächtig einen Reparaturdienst rufen.

Ist es jedoch Dein eigenes WC, dann trägst Du die Kosten für eine Reparatur und darfst auch beauftragen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 5. April 2008 20:12

DH

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 6. April 2008 07:56

Wenn es Dein einziges WC ist und Du keine Ausweichmöglichkeit hast oder Dir diese nicht zumutbar ist, dann ist sicherlich der Notfall für die Notdurft gegeben, selbst einen Handwerker zu bestellen (insb. wenn Du vorher mit der Hausverwaltung gesprochen hast - und Dein Vermieter nicht erreichbar ist).


anonym
beantwortet von Lissa am 5. April 2008 20:10
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Besprich das am besten mit deinem Vermieter.

Kommentar von Szintilator am 5. April 2008 21:11

Der Vermieter ist ja nicht erreichbar!

Kommentar von Lissa am 5. April 2008 21:13

Die Frage klingt nicht so, als ob du gerade dieses Problem hättest.

Kommentar von Szintilator am 5. April 2008 21:48

Ja, Du kannst recht haben, es ist vielleicht nicht gerade akut!


regideur
beantwortet von regideur am 5. April 2008 20:05
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Das ist wie bei einem Wasserrohrbruch. Wen es keine andere Möglichkeit gibt muss halt ein Fachmann ran auch ohne Absegnung des eigentlich Verantwortlichen.


anonym
beantwortet von Szintilator am 5. April 2008 21:14
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Das ist ja schon ein akuter Notfall, was soll er/sie sonst machen, auf den Eimer und dann wohin¿ Den Sanitärtechniker holen!


hajottka
beantwortet von hajottka am 5. April 2008 20:08
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Auf jeden Fall erst mal den Schaden beheben lassen und dann mit dem Vermieter für die Zukunft festlegen, welchen Handwerker Du für welchen Fall sofort beauftragen darfst.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. April 2008 20:07
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auf eigene faust einen servicedienst bestellen kann ins auge gehen, denn wer bestellt der zahlt...

so was darf man nur, wenn es eine havarie ist.

aber was ist ein elekto wc mit pumpe?


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