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Verhalten gegenüber Räumfahrzeugen im Straßenverkehr

gefragt von derseibert am 26.02.2009 um 18:37 Uhr

Gibt es Vorschriften dazu? Oder nur allgemeine Verhaltensregeln?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Februar 2009 18:38
2x
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es gelten die allgemeinen und speziellen Regeln im Straßenverkehr mit dem Grundsatz

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsname...


anonym
beantwortet von scrumbel am 26. Februar 2009 18:40
1x
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Es gibt keine Vorfahrtrechte, aber wie du sagtest soll man sich entsprechend verhalten. Platz machen, Abstand halten wegen des fliegenden Streuguts, immer dahinter fahren wegen der geräumten Straße.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 26. Februar 2009 18:41
1x
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Räumfahrzeugen, so sie mit eingeschalteter gelber Warnleuchte unterwegs sind, ist Platz für eine ungehinderte Durchfahrt zu machen. Der Einsatz der Fahrzege erfolgt in öffentlichem Interesse, sie haben sich an die StVO zu halten. Sonderrechte stehen ihnen insoweit nicht zu.


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