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Verhältnis leibliche Kinder und Kinder, für die ich die Vormundschaft übernommen habe

gefragt von test04 am 12.04.2009 um 13:51 Uhr

Ich habe die Vormundschaft mit allen Rechten und Pflichten für ein anderes Kind übernommen, habe jetzt also 3 "Kinder". Nach der neuen Geschwisterregelung in BaWü bzgl. der Studiengebühren stellt sich die Frage, wie sich die Kinder zueinander rechtlich verhalten?

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Familienrecht x 271 Studiengebühren x 77 Vormundschaft x 37

karin307cc
beantwortet von karin307cc am 12. April 2009 14:01
2x
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Die Geschwisterregelung hat mit der Vormundschaft nichts zu tun!Anders wäre die Sachlage bei einer Adoption.Rechtlich,auch erbrechtlich hat das Kind , für das Du die Vormundschaft hast,keinerlei Ansprüche dadurch.Es ist lediglich so,dass Du Entscheidungen im Sinne des Kindes treffen darfst,weil das Kind selbst noch nicht alt genug dafür ist.


anonym
beantwortet von gertrudedieolle am 12. April 2009 13:56
1x
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Kann ich dir leider nicht helfen. Aber ich hab bisher wirklich immer gute Erfahrungen mit dem jugendamt gemacht. Die konnten mir bei Fragen (zu tausend verschiedenen Sachen) immer helfen. Frag doch dort einfach mal nach. Bestimmt wissen die mehr als wir hier...viel Erfolg und schöne Ostern.



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