Ich habe die Vormundschaft mit allen Rechten und Pflichten für ein anderes Kind übernommen, habe jetzt also 3 "Kinder". Nach der neuen Geschwisterregelung in BaWü bzgl. der Studiengebühren stellt sich die Frage, wie sich die Kinder zueinander rechtlich verhalten?
Die Geschwisterregelung hat mit der Vormundschaft nichts zu tun!Anders wäre die Sachlage bei einer Adoption.Rechtlich,auch erbrechtlich hat das Kind , für das Du die Vormundschaft hast,keinerlei Ansprüche dadurch.Es ist lediglich so,dass Du Entscheidungen im Sinne des Kindes treffen darfst,weil das Kind selbst noch nicht alt genug dafür ist.
Kann ich dir leider nicht helfen. Aber ich hab bisher wirklich immer gute Erfahrungen mit dem jugendamt gemacht. Die konnten mir bei Fragen (zu tausend verschiedenen Sachen) immer helfen. Frag doch dort einfach mal nach. Bestimmt wissen die mehr als wir hier...viel Erfolg und schöne Ostern.