maiki01 am 26.07.2008 um 8:48 Uhr
ich hatte diesbezuglich schon 2 Fragen gestellt und bedanke mich für die vielen hilfreichen Anworten. ich habe, obwohl die Frist abgelaufen war, das Beweismittel an das Gericht geschickt, und nach § 123 Beschwerde eingelegt. In dieser Sache liegt auch Prozessbetrug nach § 263 Stgb vor. Das Gericht hat jetzt einen Termin zur Weiterführung des Verfahrens anberaumt. Ist das ein gutes Zeichen?
Auf jeden Fall - daran kannst du ja sehen, dass jetzt wieder Licht in die Sache kommt

eine Wiederaufnahme ist meist ein sehr zweischneidiges Schwert, ich würde es aber trotzdem positiv sehen