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Vergleich anfechten Teil 3

gefragt von maiki01maiki01 am 26.07.2008 um 8:48 Uhr

ich hatte diesbezuglich schon 2 Fragen gestellt und bedanke mich für die vielen hilfreichen Anworten. ich habe, obwohl die Frist abgelaufen war, das Beweismittel an das Gericht geschickt, und nach § 123 Beschwerde eingelegt. In dieser Sache liegt auch Prozessbetrug nach § 263 Stgb vor. Das Gericht hat jetzt einen Termin zur Weiterführung des Verfahrens anberaumt. Ist das ein gutes Zeichen?

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Vergleich anfechten Teil 3 x 1

andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juli 2008 09:18
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eine Wiederaufnahme ist meist ein sehr zweischneidiges Schwert, ich würde es aber trotzdem positiv sehen


kiralee
beantwortet von kiralee am 26. Juli 2008 09:09
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Auf jeden Fall - daran kannst du ja sehen, dass jetzt wieder Licht in die Sache kommt


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Juli 2008 09:52
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In deinem Fall sehe ich das positiv


Beraterkoeln
beantwortet von Beraterkoeln am 23. September 2008 14:13
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Das ist ein heragendes Zeichen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Gericht den Anwalt darauf aufmerksam machen wird, dass ihn eine Verurteilung wegen Betruges seine Zulassung kosten würde. Berufsverbot. Ob er nicht besser Deinen Schadensersatzanspruch anerkennen möchte. Lass Dich in dem Verfahren als Nebenklägerin durch einen Anwalt vertreten. Hab Vertrauen, nicht alle Anwälte sind...

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 13. Dezember 2008 11:48

Dass einer der beiden Anwälte wegen Betruges verurteilt wird kann ich mir nur schwer vorstellen. Da gehört schon sehr viel Dummheit dazu. Deinem Anwalt wird wohl kaum Vorsatz nachgewiesen werden können, dass er den Vergleich nicht in deinem Namen angefochten hat. Grobe Fahrlässigkeit reich für die Strafbarkeit allerdings nicht aus.

Und auf der Gegenseite wird der Mandant dem Anwalt die Auskunft schlicht vorenthalten haben. Jedenfalls wird es auch schwer dem Anwalt Kenntnis nachzuweisen.

Nichts desto trotz sollte der Schadensersatzanspruch gegen deinen Anwalt durchgehen, fahrlässiger als in diesem Fall geht es wohl kaum... :)


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