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Vergleich anfechten Teil 3

gefragt von maiki01maiki01 am 26.07.2008 um 8:48 Uhr

ich hatte diesbezuglich schon 2 Fragen gestellt und bedanke mich für die vielen hilfreichen Anworten. ich habe, obwohl die Frist abgelaufen war, das Beweismittel an das Gericht geschickt, und nach § 123 Beschwerde eingelegt. In dieser Sache liegt auch Prozessbetrug nach § 263 Stgb vor. Das Gericht hat jetzt einen Termin zur Weiterführung des Verfahrens anberaumt. Ist das ein gutes Zeichen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Vergleich anfechten Teil 3 (1)
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Reply


kiralee
beantwortet von kiralee am 26. Juli 2008 09:09
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Auf jeden Fall - daran kannst du ja sehen, dass jetzt wieder Licht in die Sache kommt


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juli 2008 09:18
2x
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eine Wiederaufnahme ist meist ein sehr zweischneidiges Schwert, ich würde es aber trotzdem positiv sehen


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Juli 2008 09:52
1x
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In deinem Fall sehe ich das positiv




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