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Vergewaltigung anzeigen

gefragt von stern81 am 24.07.2008 um 11:12 Uhr

Hallo,

ich bin als Kleinkind von meinem Vater vergewaltigt wurden, habe es Jahrelang verdrängt und gesagt es würde nicht stimmen zum Jugendamt,Mutter usw. Ich bin heute 26J.und bin immer noch sehr schüchtern. Meine Mutter ich jetzt 2Jahre tod,ich glaube das Sie irgendetwas wußte,weil sie mich ständig gefragt hat und mein Vater hat sie früher immer geschlagen,dann hat meine Mutter angefangen zu trinken,wodran sie auch gestorben ist. Mein Vater behandelt mich heute immer noch wie ein Stück Dreck (man merkt den unterschied zu meinem Bruder. Ich möchte jetzt meinen Vater anzeigen,kann ich das noch nach über 20J? Weil ich endlich normal Leben will.

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Vater x 546 vergewaltigung x 79

bini78
beantwortet von bini78 am 24. Juli 2008 11:18
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Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Verbrechen, die im §177 StGB beschrieben werden. Sie müssen eine Vergewaltigung nicht nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung anzeigen – sie verjährt erst nach 20 Jahren. Die Beweisführung ist aber bei tatnaher Strafverfolgung meist einfacher. Unabhängig vom Zeitpunkt der Tat beginnt die Verjährungsfrist mit dem Beginn des 18. Lebensjahres des Opfers. Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige können Sie deshalb nicht mehr zurückziehen. Es ist dringend anzuraten, Nebenklage einzureichen, da Sie sonst nur Zeugin beim Prozess sind und darüber hinaus so gut wie keine Rechte haben. Wenn Sie Nebenklage einreichen, sind Sie für den Prozessverlauf in einer günstigeren Position!

http://www.stadt-koeln.de/stadtinitiativ/gleichstellung/gegen_gewalt/beratung/ar...

Ich würde es tun!!!

Kommentar von Rolfe am 24. Juli 2008 21:42

DH!


anonym
beantwortet von FrankoNero am 24. Juli 2008 11:14
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Sei dir klar, dass das ziemlich dreckig wird. D.h. da wird deine gesamte Familiengeschichte bis ins letzte Detail ausgegraben und vor Gericht verhandelt. Wenn du das willst. Ja, möglich ist es.

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 24. Juli 2008 11:32

Nur weil es dreckig wird, ist es kein Grund, einen pädophilen Drecksack zu verschonen.

Kommentar von FrankoNero am 24. Juli 2008 11:38

Nein, aber der "Pädophile Drecksack" ist bereits alt, und sie hat noch ein ppar Jahre vor sich. Wenn der Prozess ein Trauma wird, weil es alles noch oben holt ohne es verarbeiten zu können, geht es ihr nach dem Prozess dreckiger als zuvor.

Deine Racheglüste in Ehren, aber es geht um die Posterin.


marbeja
beantwortet von marbeja am 24. Juli 2008 11:18
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Teig das Schwein an, sonst wirst Du das nie verarbeiten können. Er hat eine Strafe verdient. LG


Medard
beantwortet von Medard am 24. Juli 2008 11:19
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Kümmere Dich zuerst einmal um Dich selbst, suche Dir Hilfe und stärke Dich. Für eine Anzeige und deren Folgen brauchst Du viel Kraft und Unterstützung. Alles Gute Medard


halbermeister
beantwortet von halbermeister am 24. Juli 2008 11:17
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UNBEDINGT ANZEIGEN !!!!!


Maeuschen212000
beantwortet von Maeuschen212000 am 24. Juli 2008 11:28
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soviel ich weiss, gilt das als verjährt, aber warum rufst du nicht bei einem Anwalt an und frägst nach. Ich wünsch dir viel Kraft


anonym
beantwortet von emmelotte am 24. Juli 2008 11:23
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die verarbeitung dieser erlebnisse kann meiner meinung nach nur gelingen, wenn das schweigen durchbrochen wird. wer glaubt, das ganz alleine mit sich selbst ausmachen zu können, irrt sich gewaltig. schwere verletzungen wie knochenbrüche heilen doch auch nicht von alleine, sondern benötigen hilfe zur heilung von außen. zeige ihn an - so etwas darf nicht ungestraft bleiben! ich wünsche dir für diesen schritt viel kraft - und dass er der erste ist auf dem weg zurück in ein "normales" leben!


anonym
beantwortet von TimRobot am 24. Juli 2008 11:18
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Wenn du nicht recht bekommst und er dich wegen Verleumdung anzeigt dann wirst du nicht nur dein Leben lang im Wissen um die Ungerechtigkeit leben sonder auch noch den Rest deines Lebens dafür bezahlen! Überleg dir das gut! Suche den Frieden mit dir selbst und vergiss ihn! Das wird dir auf dauer mehr bringen!

Kommentar von Simple_avatar8smallbini78 am 24. Juli 2008 11:22

... oder lass dich erst mal vom Anwalt über Deine Möglichkeiten beraten.


Abendschein
beantwortet von Abendschein am 24. Juli 2008 11:15
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Ja ich glaube das du das tun kannst und solltest. Auch wenn ihm vielleicht nichts nachgewiesen werden kann so hast du doch dein bestens noch getan und so vielleicht besser damit umgehen. Kenne einen fall da wurde soetwas auch 15 Jahre später noch zur anzeige erfolgreich gebracht...


anonym
beantwortet von stern81 am 24. Juli 2008 12:01
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Danke für eure vielen Antworten und Tipps,werde als erstes mit einen Anwalt darüber reden.


anonym
beantwortet von hammerhai am 24. Juli 2008 11:52
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Mit 26 bist Du hoffentlich nicht mehr zu Hause und stehst auf eigenen Beinen! An Deiner Stelle würde ich mal zu einer Beratungsstelle wie pro familia gehen und mich beraten lassen. Die haben meistens gute Erfahrungen mit ähnlichen Fällen. Was ich aber viel wichtiger für Dich finden würde, wäre eine Therapie für Dich, um zu verarbeiten. Deine Seele muss für sich Frieden finden können und das fängt nicht unbedingt mit einer Anzeige gegen Deinen Vater sondern erst mal bei Dir selber an! Gutes Gelingen! Hast mein tiefes Mitgefühl, LG Gaby


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 24. Juli 2008 11:29
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Grundsätzlich würde ich so etwas nicht als "Vater" bezeichnen. Mein Verständnis als Vater ist, dass meine Töchter geliebt, behütet und beschützt aufwachsen und ohne psychische Defekte erwachsen werden. Wer seinen Kindern mehr als nur väterliche Gefühle entgegenbringt, gehört als Pädophiler ohne wenn und aber weggeschlossen. Deshalb: ANZEIGEN, aber sofort !!!


lazylady
beantwortet von lazylady am 24. Juli 2008 11:21
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wenn es nicht verjährt ist, ja auf jeden Fall.

so ein mieses dreckiges Schwein. Frauen vergewaltigen ist bäh, Kleinkinder..... ab in den Knast mit dem, wer weiss was er sonst noch anrichtet.


jabberwakky
beantwortet von jabberwakky am 24. Juli 2008 11:16
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Man was für Hammerding für die erste Frage.Lass es und brich den Kontakt sofort und Rigoros ab.GLG Bob


chinzzy
beantwortet von chinzzy am 24. Juli 2008 11:16
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andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Juli 2008 11:14
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Wenn du der Meinung bist, das es dir was bringt..dann tue es...mehr kann man dazu nicht sagen..

Kommentar von Simple_avatar8smallbini78 am 24. Juli 2008 11:18

Was ist das für´ne dumme Antwort...! Finde ich echt nicht gut!


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