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Verfügungszeit für Erzieherinnen gesetzlich vorgeschrieben?

gefragt von Nordfriesin am 03.06.2009 um 19:53 Uhr

Ich habe eine Freundin die auch Erzieherin ist die meint es wären 10% von den Wochenstunden für Verfügunsgzeit/Vorbereitungszeit vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Weiß das hier jemand genau und kann mir einen Link mitteilen...habe selber keinen genauen Link gefunden!


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casilein
beantwortet von casilein am 3. Juni 2009 20:02
1x
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Da gibt es keine gesetzliche Bestimmung. Wie auch, das Berufsbild der Erzieher ist sehr breit gefächert und die Einsatzbereiche sind sehr unterschiedlich. Selbst bei gleichem Einsatzbereich wird in unterschiedlichen Einrichtungen sehr verschieden gearbeitet.
Kurz und knapp: das legt der Arbeitgeber fest. Manche legen explizite Vorbereitungzeiten fest, manche tun einfach weniger Stunden in den Dienstplan und überlassen den Rest den Mitarbeitern und manche meinen, dass man Leerlaufzeiten nutzen soll. Leider sind manche Arbeitgeber dabei sehr weltfremd... :-(



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