gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

10 

Verfügung

gefragt von Brigitta Brigitta am 14.12.2007 um 20:27 Uhr

Ich besitze eine Patientenverfügung in der Schublade, weiss aber nicht, was passiert, wenn ich notfallmässig ins Spital eingeliefert werden muss und mein Lebenspartner vorverstorben ist und niemand Kenntnis davon hat?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe Brigitta,

auch wenn Du Dir offenbar große Sorgen machst, reicht es, eine Frage hier nur einmal zu stellen. Die Chance auf hilfreiche Antworten erhöht sich sicher nicht, wenn Du die gleiche Frage 5x postest.

Danke für Dein Verständnis, daß die anderen Fragen herausgenommen werden.

Schöne Grüße

Paula vom gutefrage.net-Support

Reply


Luise
beantwortet von Luise am 14. Dezember 2007 20:30
1x
Thumb_up

Gib Deinem Hausarzt eine Kopie, mit dem setzt sich das Krankenhaus in Verbindung. Und zusätzlich einer Freundin/Familie/Nachbarn.


RaiDam
beantwortet von RaiDam am 14. Dezember 2007 20:34
1x
Thumb_up

Eine Kopie solte grundsätzlich beim Hausarzt sein, eine weitere, die dann Griffbereit auch für Dritte ist. Das heisst, am besten in der Brieftasche beim Personalausweis ein Zettel, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo sie hinterlegt ist. Z.B. beim Hausarzt, in der 3. Schublade im Sekretär und den Hinweis, dass Frau M.- einen Schlüssel zur Wohnung hat.. Naja, so in diesem Sinne ungefähr.... P.S. Eine Patientenverfügung muss nicht vor dem Notar gemacht werden....


gerhanss
beantwortet von gerhanss am 14. Dezember 2007 20:30
0x
Thumb_up

Die Verfügung wie ein Testament bei einem Anwalt / Notar oder zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Auskunft erteilen die Rechtspfleger der Amtsgerichte.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Muss eine Patientenverfügung eine bestimmte Form erfüllen?

    führt nicht zu Umlauten

    Hatte jemand schon mal folgendes Problem...??



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.