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Verfassen und Aufbewahrung einer Patientenverfügung?

gefragt von sunnyla am 02.02.2009 um 16:35 Uhr

Die Großmutter einer Freundin möchte aufgrund ihrer schweren Erkrankung eine Patientenverfügung verfassen. Da das Thema in Deutschland noch sehr sensibel ist, möchte man ja auch nichts falsch machen. Wo wird eine Patientenverfügung am Besten aufbewahrt, damit jeder weiß, dass es eine gibt und was muss sie beim Verfassen beachten?


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brasov67
beantwortet von brasov67 am 2. Februar 2009 16:35
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notar


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 2. Februar 2009 16:36
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Zu Hause, beim Notar, beim Hausarzt, in der Pflegeeinrichtung...

Sonst reicht ne Minizusammenfassung...

Beim Klinikaufenthalt wird man eh in Ruhe drüber sprechen... ( Einweisung ... )


anonym
beantwortet von Fritzilein am 2. Februar 2009 16:38
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Ich habe mal gehört das es die zu kaufen gibt. Aufbewahren würde ich sie bei einer Vertrauensperson.


klausjosef1955
beantwortet von klausjosef1955 am 3. Februar 2009 09:15
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Hausarzt und Pflegeeinrichtung sind m.E. am wichtigsten was die Aufbewahrung betrifft, ansonsten eben Orte, wo man weiss, dass sie im Bedarfsfall auch gefunden wird, bei nahen Angehoerigen, Betreuer usw.

Bei der Abfassung ist zu beachten, dass die Ausfertigung einem spaeter vielleicht zustaendigen Richter auch glaubwuerdig und auf die Gegenwart bezogen noch gueltig erscheinen muss, also moeglichst keine Vordrucke verwenden, sondern individuell abfassen und in Abstaenden dokumentieren, dass man noch immer der gleichen Meinung ist, also nicht einmal abfassen und meinen, das sei dann das ganze Leben lang gueltig wie ein Testament.

Was den Inhalt betrifft: Die Massnahmen, die man nicht will, moeglichst konkret benennen, sich dabei evtl. von Fachleuten beraten lassen oder belesen: zum Sich-kundig-machen sind die Vordrucke gut. Ich persoenlich rate, dass man das nicht nur gut ueberlegt, sondern auch mit allen vertrauten Bezugspersonen eingehend bespricht, denn es kann zu dem Zeitpunkt, wenn es dann greifen soll, vielleicht doch alles ganz anders aussehen als jetzt gedacht...


deFleescha
beantwortet von deFleescha am 5. Februar 2009 01:52
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Die Patientenverfügung sollte bei der Person selbst als auch bei einer oder mehreren Bezugspernsonen aufbewart werden. Zusätzlich sollte man im Geldbeutel einen Zettel o.ä. haben, in dem auf eine Patientenverfügung hingewiesen wird, und wo sich diese befindet (Da eine Pat.ver. in der Regel nicht in den Geldbeutel passt, geschweigedenn man diese immer dabei hat)

Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass der Arzt nicht verpflichtet ist, auf die Patientenverfügung einzugehen, da diese in der Regel reine Auslegungssache ist, und sehr oft Raum für Interpretationen lässt.

Letztenendes zählt der Wunsch der Angehörigen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist sich zu äußern. Hier kann die Patientenverfügung die Entscheidung der Angehörigen erleichtern (Das man sich nicht schuldig fühlt, wenn man lebenserhaltende Maßnahmen beendet).


anonym
beantwortet von felizzo am 27. Juli 2009 12:36
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Nur, falls hier nochmal jemand reinschaut:

Diese Patientenverfügungen gibt es auch günstiger oder sogar ganz umsonst: http://www.purovivo.de/vorsorge/verfuegungen-vollmachten


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