Ist die Einlegung des Widerspruchs bei der Behörde vor Klageerhebung erforderlich? Oder wurde es für manche Rechtsgebiete abgeschafft? Wo steht das?

Das Widerspruchsrecht gilt nur noch in ganz wenigen Bereichen, z.B. Soziales.
Es gibt einige Gebiete, wo die Erhebung des Widerspruchs, also die Durchführung eines Vorverfahrens vor Klageerhebung, nicht mehr nötig ist. Aufgezählt sind diese Teilgebiete in der im Ausführungsgesetz zur VwGO. http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi

Kann man so leider nicht beantworten, das hängt davon ab wogegen Du vorgehen willst.
Mit ein paar mehr Details, wäre eine konkrete Antwort möglich.
Geht es um eine Regelung/Entscheidung einer Behörde (Verwaltungsakt), ist zunächst innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen. Daran kann sich dann die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage anschließen. Geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung.