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Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in NRW - Widerspruch vorher erforderlich?

gefragt von maikim am 18.12.2008 um 21:11 Uhr

Ist die Einlegung des Widerspruchs bei der Behörde vor Klageerhebung erforderlich? Oder wurde es für manche Rechtsgebiete abgeschafft? Wo steht das?


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Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Dezember 2008 21:13
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Das Widerspruchsrecht gilt nur noch in ganz wenigen Bereichen, z.B. Soziales.


anonym
beantwortet von darel am 18. Dezember 2008 21:17
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Es gibt einige Gebiete, wo die Erhebung des Widerspruchs, also die Durchführung eines Vorverfahrens vor Klageerhebung, nicht mehr nötig ist. Aufgezählt sind diese Teilgebiete in der im Ausführungsgesetz zur VwGO. http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 18. Dezember 2008 23:02
0x
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Kann man so leider nicht beantworten, das hängt davon ab wogegen Du vorgehen willst.

Mit ein paar mehr Details, wäre eine konkrete Antwort möglich.

Geht es um eine Regelung/Entscheidung einer Behörde (Verwaltungsakt), ist zunächst innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen. Daran kann sich dann die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage anschließen. Geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung.


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