Eine Freundin von mir ist gerade in Elternzeit und wollte im Anschluß ihren restlichen Urlaub nehmen. Jetzt wurde ihr gesagt, dass der Urlaub verfallen wäre, weil er ja nicht rechtzeitig angetreten wurde. Kann das sein?
Der Urlaub verfällt nicht! Er muss nur im ersten Urlaubsjahr nach der Elternzeit genommen werden. Für die Elternzeit selbst entsteht natürlich kein Urlaubsanspruch! siehe auch: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2005/nl_2005.php
Fände ich auch ne Zumutung für jeden Arbeitgeber.
bitmap am 28. Juli 2008 20:20 Das war aber dem Gesetzgeber mal einfach egal http://kuerzer.de/TlTyj7P4e
DH!