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Verfällt Urlaub in der Elternzeit?

gefragt von jennifer8 am 07.09.2007 um 20:48 Uhr

Muss ich meinen Urlaub vor der Elternzeit noch verbrauchen oder kann ich ihn auch nach den drei Jahren noch nehmen?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 7. September 2007 20:58
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Wenn Du ihn aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konntest, ist er auf jeden Fall nicht futsch.

Der gesetzliche Mindesturlaub darf gar nicht futsch gehen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. September 2007 22:42
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Auszug aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit:

"§ 17 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.

(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen."


Floppy1104
beantwortet von Floppy1104 am 7. September 2007 20:50
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Der wird verfallen. Nach drei Jahren ist er auf jeden Fall futsch.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 7. September 2007 21:00

Nicht auf jeden Fall. Wenn das Kind zu früh kam und der Resturlaub z.B. in der Zeit vor dem Mu geplant war, wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich war.

Und ganz futsch ist Urlaubsanspruch nie, zur Not (wenn es nicht anders geht) muss er ausgezahlt werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. September 2007 22:44

Falsch.

Kommentar von 14687a84dcd14a149f4b28b91078c95asmallFloppy1104 am 8. September 2007 13:26

Ja richtig, falsch... natürlich ist Urlaub irgendwann futsch. Sonst fange ich jetzt auch an, meinen Urlaub die nächsten 10 Jahre zu sammeln und gehe dann auf einen Schlag für 300 Tage in den Urlaub :-)




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