Vereinsgründung: Müssen alle 7 Gründungsmitglieder anwesend sein oder geht bei Erkrankung auch Vertretung durch Vollmacht?

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Die Gründung eines eingetragenen Vereins setzt zwar 7 Mitglieder voraus. § 56 BGB

Etwa § 32 Abs. BGB sieht z.B. vor, das eine Mitgliederversammlung stattfinden kann ohne körperliche Anwesenheit, falls alle zustimmen. 

Es gibt keine Regelung im Gesetz, wonach alle körperlich anwesend sein müssen. 

Allerdings kann es so sein, dass die Notarin die Identität der Mitglieder feststellen will, was natürlich einfacher ist bei Anwesenheit aller Mitglieder. Außerdem muss zweifelsfrei geklärt sein, dass die abwesenden Gründer die Gründung wollen und den Einzelheiten der Gründung uneingeschränkt zustimmen.

Die Lösung des ganzen könnte so aussehen:

Die nicht anwesenden Gründer unterschreiben eine Erklärung, aus der eindeutig hervorgeht, wer sie sind (Name, Anschrift, Kopie Personalausweis) und dass sie der Gründung des Vereins (genaue Bezeichnung) und der zu gebenden Satzung (genauer Inhalt) und ggf. der  Wahl des Vorstands (Name) zustimmen.  Die Notarin soll helfen, dieses Schreiben mit aufzusetzen.

Sofern die Notarin Bedenken hinsichtlich der Identität der abwesenden Gründer hat, wäre ein Ausweg der, dass diese die Gründungserklärung bei einem Notar in deren Heimatort unterschreiben und dort die Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen. (Kostet ein paar Euro,  ist aber billiger als eine Anfahrt). Damit ist die Identität dieser Gründer zweifelsfrei geklärt.

Ja, Alle Gründungsmitglieser müssen anwesend sein. Eine Vollmacht reicht nicht aus. und schon gar nicht, wenn es auf ein anderes Gründungsmitglied übertragen wurde.

Also bleibt euch dann nichts anderes übrig als eine Neue Gründungsversammlung an zu setzen.

Und das steht wo, dass eine Vollmacht nicht ausreicht?

@Kraeutergnom

http://deutsches-ehrenamt.de/wp-content/uploads/2015/04/DE-Leitfaden-Gruendung.pdf


Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben wer - den, die damit gleichzeitig ihren Beitritt in den Verein erklären.


http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm



Ihr solltet euch mal vorher mit dem Thema befassen, bevor ihr einen Verein gründen wollt. Was muss alles gemacht werden !!



Haben nicht alle Gründungsmitglieder die Gründungsurkunde auf der Gründungsversammlung unterschrieben ... !!! - Ich bin mir sicher, das ist dir beim Termin mit der Notarin nur entfallen ...

Ja, die Unterschrift unter die vorbereitete Gründungsurkunde hat das erkrankte Gründungsmitglied dem anderen Mitglied tatsächlich mitgegeben.

Gehe mal davon aus, das der Notar sich auskennt!