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Vereinbarung zur Gewinntantieme

gefragt von Jago90 am 05.04.2009 um 12:21 Uhr

Bringt so eine Vereinbarung Vorteile mit sich oder überwiegend Nachteile? Kann mir jemand erklähren was man genau darunter versteht und wofür das sinnvoll sein soll?

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Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 21. April 2009 14:20
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Hilfreichste Antwort

Klar bringt das was, nämlich Gewerbesteuerersparnis.

GmbH bucht ja die Gehälter als Betriebsausgabe.

Einkommensteuerlich ist das +- jetzt nicht mehr so einfach zu beantworten.

Ab 2009 zahlst Du auf eine Gewinnausschüttung 25 % Abgeltungssteuer.

Die Tantieme versteuerst Du als Gehaltsanteil aber mit Deinem persönlichen Steuersatz, also irgenwas zwischen 0 und 42 Prozent.

Wichtig sind Gesamtausstattung von Gehalt und Tantieme muß ´WIE UNTER FREMDEN DRITTEN´ sein, sonst wirds problematisch.

Vereinbarung schriftlich und Durchführung, Zahlung bis 31.7.des Folgejahres.

Aber das ist ein Spezialthema für Steuerberater, ehrlich !


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arnirot
beantwortet von arnirot am 6. April 2009 09:08
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Schau unter Wikipedia nach. Im Grunde überwiegen die Vorteile, wenn die Zahlungen angemessen sind. Man muss Sie natürlich steuerlich angeben. Aber man erhält so für eine Leistung wiederkehrende Zahlungen am Gewinn. Für Sänger, Schauspieler, Autoren und Ihre Erben ist es eine Einnahmequelle, die bei richtiger Werbung nie versiegt. Dieter Bohlen hat bei seinen ersten PLattenverträgen nicht genau darauf geachtet und so, viel Geld nicht bekommen, sondern sein Management.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 21. April 2009 14:16

ähem... Ich glaub, hier sind Gewinntatiemen bei GmbH Gesellschaftern / Geschäftsführer gemeint.



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