tommi36 am 17.07.2009 um 21:14 Uhr
Folgender Tatbestand: Unser Stromversorger hat für unseren 2-Personenhaushalt vor einem Jahr 100 Euro veranschlagt. Mir erschien dies zuviel und ich telenierte mit selbigem. Stromversorger ließ sich aber nicht auf niedrigere Abschläge ein.
Soweit, so gut. Nun bekamen wir einen Brief, indem er (Versorger) uns (versorgten) mitteilte, daß man zuviel (aha) eingenommen hätte und ich nun die Wahl hätte, daß man 1. uns den zuviel bezahlten Betrag zurückbucht oder 2. wir bis zum 15. Oktober den Strom für Umme bekämen, also die nächste (verminderte) Rate erst am 15. Oktober zu bezahlen hätten.
So, soweit auch noch okay, aber es fiel mir auf, daß keinerlei Bedingungen an den Ummestrom geknüpft waren, also sprach ich unsere Nachbarn (5) an, ob sie nicht bis Oktober den Strom von uns beziehen möchten.
Was soll ich sagen, helle Begeisterung war die Antwort und wir legten von unserer Hauptleitung dicke Kabel zu unseren Nachbarn. Die haben ihre Verträge gleich gekündigt und hängen nun bei uns mit an der Leitung (sehr günstig).
Die Frage ist nun, ob ich den Nachbarn den Strom liefern muß?? Die eine Nachbarin hat nämlich über uns gelästert und nun würde ich ihr gern den Saft abdrehen. Wäre das Statthaft oder gäbe es dann Probleme?

Da wird der Nachbar wohl recht haben. In den AGB steht sicherlich drin, unter welchen Voraussetzungen man die Nachbarschaft mit Strom versorgen darf. Diese kann man i.d. Regel auf den Internetseiten der Versorger herunterladen. Ist eine gelungene Story. Dafür DH.

Du kannst Deine ganze Strasse an Deinem Zähler anschliessen, loooool. Wo ist das Problem? Natürlich, ist schon ein bisschen illegal, denn wenn sie das ohne Deine Genehmigung machen würden, nämlich Deinen Strom anzapfen, dann möchte ich mal sehen, wie schnell Du mit ‘ner Anzeige bei der Hand wärest.
Und, Tommi, die Rechnung zahlst DU natürlich, wenn am Jahresende abgelesen wird und die dicke Abrechnung kommt, und Du statt 2.956 KW (rein hypothetische Zahl) dann 25.567 KW hast die Summe extra mal klein gehalten. Ja denkst Du daran denn gar nicht? Ich denke, Du bist ein Math-Genie ;-))
tommi36 am 18. Juli 2009 01:58 Die ham ja nich gesacht, daß ich irgendwas zahlen soll - da steht nur, ich kann bis 15 Oktober umsonst Strom haben
So langsam dämmert mir wie Du den Mazda finanziert hast..... Klemm die Schnalle vom Stromnetz ab. Soll sie sich doch ihren Strom selbst klauen!!!
angelinajolie am 18. Juli 2009 18:48 Looooool ;-))

Das wäre aber nicht nett von euch. Ich hätte Bammel, dass sie die Stadtwerke über deine Spezialkonstruktion informiert...

Die Berechnung deines Stromversorgers bezieht sich auf Deinen derzeitigen Stromverbrauch. Am Ende des Jahres wird Dein Zähler natürlich wieder abgelesen, Sodas auf Dich dann wahrscheinlich eine Erhebliche Nachzahlung zukommen würde. Hinzu kommt dann, dass Du im folgenden Jahr höher eingestuft werden wirst. Rechtlich stellt das ganze auch ein Problem dar, da du ja kein Netzbetreiber bist, was in Deutschland geregelt ist. (EnGW Energiewirtschaftsgesetz) Bei einem Brand durch diese Konstruktion wird es wahrscheinlich auch Versicherungstechniche Probleme geben, da die Leitung wahrscheinlich nicht durch eine Fachfirma installiert wurde. Rechtlich können Deine Nachtbarn wahrscheinlich nicht gegen Dich vorgehen, aber Moralisch würde ich Dich als Wildsa.... bezeichnen.
Nö, in den AGB steht nix vom Nachbarn
Wundert mich zwar, aber wenn Du es sagst. Vielleicht im Intnernet mal recherchieren, wie es gewesen ist, wenn Nachbarn einem ohne Strom versorgt haben, nachdem die Leitungen durch den Vesorger gekappt wurden.