Verdienen während Sperrzeit

2 Antworten

Klar darfst du. Das Amt zahlt dir ja im Moment nichts, also darf es dir auch nicht reinreden. Ein Problem könnte es höchstens geben, wenn du durch die selbstständige Arbeit jetzt so viel verdienst, dass ganz viel übrig bleibt und du nachher insgesamt über das Schonvermögen kommst. Dann könnte das Amt verlangen, dass du das "überzählige" Geld erst mal verbrauchst, ehe du Sozialleistungen bekommst.

Das Schonvermögen beträgt 150 € pro Lebensjahr, aber es gibt noch ein paar Sonderfälle, zB fällt da ein Auto bis zu einem gewissen Wert nicht rein. Schau am besten mal auf dieser Seite: http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Du darfst nicht mehr als 14,99 Stunden in der Woche arbeiten, da Du sonst nicht mehr Arbeitslos im Sinne des Gesetzes bist. Damit würde dann die Sperrzeit ausgesetzt, weil Du auch keinen Anspruch auf ALG I hättest. Auf die Höhe des Einkommens kommt es hingegen nicht an. Außerdem müßtest Du natürlich trotzdem Deinen Pflichten als Arbeitsloser (Verfügbarkeit, Eigenbemühungen) nachkommen.