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Verdacht auf Alkohol am Steuer und Fahrerflucht,was nun?!

gefragt von Artjomchik am 28.12.2008 um 13:52 Uhr

Hi an alle! Ich habe mich zu dem Thema schon in recht vielen Foren umgeschaut,leider Vergebens!Es ergab sich letzten Samstag folgende Situation: Die Cousine meiner Freundin feieerte ihre Hochzeit,worauf ich nen Wagen mietete und wir zu ihr fuhren. Beim Wenden verlor ich dann irgendwann kurzfristig die Kontrolle über meine Wagen(da ziemlich steiler Berg),der Wagen fuhr bergab,worauf ich dann das nebenstehende Auto rammte.Die Tür war ein wenig eingedrückt,jedoch gab es keinen Schaden an meinem Auto.Ich stieg aus sah mir beide Wägen an und entschloss mich zu warten.Als dann ca. 40 min. später kein Fahrer des unfallfahrzeugs zu sehn war,und ich meine Freundin zum Standesamt bringen musste(da sie Zeugin war) fuhr ich weg. Vom Standesamt fuhren wir dann über eine Kollonenfahrt zum Restaurant wo die Feier staatfinden sollte.Da trunk ich,anlässlich der feier,so ca. 10-12 Kurze und gab dann meiner freundin die Schlüssel.Sie fuhr mich dann zurück zum Unfallort und dort rief ich die Polizei.Als diese ankammen schilderte ich die Situation,mir wurde das blut abgenommen und der Führerschein ist im Moment futsch.Ihre Aussage:verdacht auf Trunkenheit am Steuer" im Zusammenhang mit dem Unfall!Konkret heisst es ich wär betrunken als der Unfall passierte.Noch kein Brief von der Polizei und nicht von der Versicherung.ich bin ratlos,was droht mir? Brauch dringend Hilfe!Danke im voraus!!


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anonym
beantwortet von swchen am 28. Dezember 2008 13:54
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klingt irgendwie bissel konstruiert, oder? warum hast du nicht sofort die polizei geholt?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 28. Dezember 2008 13:58

Das seh ich auch so.... wenn Du gleich die Poluzei geholt hättest, wäre Dir so gut wie gar nichts passiert. Allerdings klingt die Geschichte für mich nicht besonders glaubhaft, denn wer schüttet sich zu, fährt dann zu dem beschädigten Fahrzeug und ruft die Polizei?


sugarbabe
beantwortet von sugarbabe am 28. Dezember 2008 13:55
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Du hättest sofort die Polizei rufen müssen!Entfernen vom Unfallort ist immer strafbar und Du siehst ja jetzt was Du davon hast!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 28. Dezember 2008 13:58
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Deine Geschichte ist zwar plausibel, aber die 10-12 Kurzen könntest du genausogut getrunken haben, um tatsächlichen Restalkohol zu verdecken. Hier könnte es "im Zweifel für den Angeklagten" ergeben, weil dir das nicht nachgewiesen werden kann.

Die Fahrerflucht wird abgesehen von den Verfahrenskosten und der Reparatur eine empfindliche Geldstrafe und vielleicht ein Fahrverbot nach sich ziehen. Du hättest die Polizei sofort rufen müssen oder spätestens vom Standesamt aus (falls du kein Handy hast).


mfcb0805
beantwortet von mfcb0805 am 28. Dezember 2008 13:54
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Warum hast du nicht gleih die Polizei gerufen,als der Unfall passierte und eventuell ein Taxi,wenn möglich für deine Freundin?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Dezember 2008 13:54
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die Versicherung ist völlig außen vor

und den Amtsschimmel kannst traben lassen..wenn du Verkehrs-RS hast, dann schalte einen anwalt ein, damit dieser Einblick in die aktenlage bekommen kann

anhand der Promille lässt sich ja der Trinkbeginn zurückrechnen,,,,


anonym
beantwortet von Speedi30 am 28. Dezember 2008 14:03
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Ich würde mir mal Gedanken über mein Trinkverhalten machen. 12 Kurze...ne Menge läute können danach nicht mehr stehen, geschweige denn telefonieren.


bitmap
beantwortet von bitmap am 28. Dezember 2008 14:01
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Abwarten, was kommt und dann schnellstens zu einem Anwalt für Verkehrsrecht!


anonym
beantwortet von Artjomchik am 28. Dezember 2008 14:25
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Ich danke den Jenigen die hier ihr produktiven Statements abegeben und mich bei meiner frage einen Schritt weiterbring.Wiederrum möcht ich mich an die Jenigen wenden,die den Disskusinsstoff hier eindeutig missverstehn,ob mein Alkoholkonsum passt oder nicht,is einzig und allein meine eigen Entscheidung und keine Urteilsgrundlage für dieses Forum.Fest steht dass ich kein Fahrzeug im alkoliesierten Zustand geührt hatte geschweige den einen undfall in dem Zusatnd baute,wobei ich leider und zwar fälschlicherweise von der Polizei beschuldigt werde.Nun ist meine Frage hierbei,wie ich denn vorgehen könnte...was mir droht,und wie die Polizei falls jemand über die Erfahrungen verfügt in solchen Fällen ermittelt.Über nützliche Tipps und hilfe wäre ich überaus dankbar.MfG!


nightblue
beantwortet von nightblue am 28. Dezember 2008 23:10
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Naja... du hast dich vom Unfallort entfernt und dich damit strafbar gemacht. Auch dass du eine Zeit lang gewartet hast spielt dann keine Rolle mehr, denn letztendlich bist du weggefahren. Du hättest die Polizei rufen müssen, bevor du dich vom Unfallort entfernt hast.

An deiner Stelle würde ich mich schnellstens an einen Anwalt wenden, was du am besten machen kannst. Dass die geschilderte Situation für die Polizei nicht unbedingt überzeugend klingt, kannst du dir bestimmt vorstellen. Also ab zum Anwalt!


truckdriver
beantwortet von truckdriver am 31. Dezember 2008 20:14
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Tja das hört sich ganz nach vertuschung einer straftat an.Selbst wenn ich gesoffen hätte würde ich wenigstens die polizei rufen .das was du gemacht hast finde ich irgendwie komisch, hört sich so an als wenn du gefahren wärst und angst um deinen LAPPEN hast


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