Hallo zusammen,
ich habe heute einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, mit der Bitte diesen aus buchhalterischer Sicht zu prüfen. Sachverhalt ist folgender:
Zwei Tochterfirmen haben in gegenseitigem Einvernehmen einen Vertrag zum 31.01.2010 aufgehoben. Es wird eine Entschädigung vereinbart, die zahlbar ist bis zum 28.02.2010.
Was ist hier nach HGB und/oder IAS dieses Jahr zu buchen, bzw. muss/darf da überhaupt etwas gebucht werden - aus Sicht beider beteiligter Unternehmen? Ich bin überfordert. ;-)
Danke und liebe Grüße!
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Muß bei beiden Unternehmen als rückstellung eingestellt werden.