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Verbuchung Entschädigung wg. Aufhebung eines Vertrages

gefragt von trinity84 am 17.06.2009 um 15:34 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, mit der Bitte diesen aus buchhalterischer Sicht zu prüfen. Sachverhalt ist folgender:

Zwei Tochterfirmen haben in gegenseitigem Einvernehmen einen Vertrag zum 31.01.2010 aufgehoben. Es wird eine Entschädigung vereinbart, die zahlbar ist bis zum 28.02.2010.

Was ist hier nach HGB und/oder IAS dieses Jahr zu buchen, bzw. muss/darf da überhaupt etwas gebucht werden - aus Sicht beider beteiligter Unternehmen? Ich bin überfordert. ;-)

Danke und liebe Grüße!


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anonym
beantwortet von Frerichs am 18. Juni 2009 06:15
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Muß bei beiden Unternehmen als rückstellung eingestellt werden.



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