gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Verbrauchsorientierter Energieausweis

gefragt von Sender Sender am 18.12.2007 um 1:22 Uhr

Wozu benötigt der Vermieter, um einen verbrauchsorientierten Energieausweis erstellen zu lassen, von allen Wohnungen die Stromrechnungen der letzten 3 Jahre?

Obwohl gar nicht mit Strom geheizt wurde.


Reply


Sender
beantwortet von Sender am 18. Dezember 2007 01:43
2x
Thumb_up

Ihr Lieben.

Da habe ich doch tatsächlich was gefunden:

http://www.das-energieportal.de/energieausweis/der-verbrauchsorientierte-ausweis...

Es liegt am verbrauchsorientierten Billigausweis, der das Verhalten der Bewohner, statt der Wärmedämmung abbildet. So ein Schwachsinn... :-(

Kommentar von 6ad815166e1c08d5fc69e3c571203184smallpeterhal am 18. Dezember 2007 11:01

Selber frage, selber antworte - Selbstbedienung :-)
DH!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 13:07

Selbst ist der Mann... :-)

Nein. - ich war mir zunächst eigentlich völlig unsicher, ob das Einsehen der Stromrechnung überhaupt richtig, bzw. rechtens sein konnte.

Und erst, nachdem ich ein paar mal weitergegoogelt hatte, kam was Brauchbares.


Luise
beantwortet von Luise am 18. Dezember 2007 01:23
1x
Thumb_up

Heizlüfterbetrieb??? Keine Ahnung. Abwärme vom PC-Lüfter, Kühlschrank, Glühbirne???

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 01:30

Ja, die Vermutung habe ich auch.

Oder, dass der Vermieter etwas in den falschen hals bekommen hat. Ist nicht mehr der Jüngste.

Aus der allgemeinen Stromabrechnung Rückschlüsse auf das Heizverhalten oder Heizen an sich zu ziehen, das ist doch irgendwie abenteuerlich.

Da ist kein Nachtspeicherstrom, kein Heizlüfter, nix.

Und die Abwärme gibt es ja auch im Sommer, wo ich damit gar nichts anfangen kann.

Sehr mysteriös.

Aber Du weißt auch nicht, woher dieses Ansinnen (ich möchte die alten Stomrechnungen einsehen) kommt?

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 18. Dezember 2007 01:39

Aber ich weiß 100% das er rechtlich überhaupt keinen Anspruch hat,weder deine alten,noch deine neue Stromrechnungen zu sehen und es geht in auch nix an wie hoch dein monatl. Abschlag ist.Du könnest genauso gut verlangen das er dir die Reparaturrechnungen für sein Auto von den letzten 3 Jahren zeigt...der Vergleich hinkt ein wenig,aber stimmt im Grunde.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 18. Dezember 2007 01:49

Meines Wissens braucht man das nur, wenn man einen elektrischen Wassererhitzer für das Warmwasser betreibt, sonst nicht. Bin aber in der neuen EnEV noch nicht drin.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 01:51

Siehe Link unten.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 18. Dezember 2007 01:56

Ich kenn die EnEV schon, aber mit den Gebäudekennwerten und den Heizungswerten.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 19. Dezember 2007 03:59

Oh, bezog sich nicht auf Dich, liebe Luise.

Wollte nr darauf aufmerksam machen, dass ich etwas gefunden hatte.

(Nun steht der link oben... :-)

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 01:54

Ja, Durchlauferhitzer ist vorhanden.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 18. Dezember 2007 01:58

Das wird dann vielleicht der Knackpunkt sein, dass er den normal notwendigen Bedarf zur Warmwasserbereitung aus den sonstigen Heizkosten über den Stromverbrauch rausrechnen will, der Energieberater. Macht Sinn.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 18. Dezember 2007 02:04

Deshalb gehen ihn deine Stromrechnungen trotzdem nichts an.Wenn er Zahlen daraus für sich nutzen will muss er zusehen wo er sie weg bekommt.Du als Mieter brauchst ihm weder was zeigen noch aushändigen,egal ob du dein Wasser elektrisch aufheizt oder nicht.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 02:07

@medicangel: Ich weiß nicht, ich habe nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage schon gegoogelt, doch noch nicts gefunden.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 02:04

Vielleicht sollte er dem Vermieter mal elektronisch gesteuerte Durchlauferhitzer ans Herzchen legen, bessere Iso-Verglasung und, und, und...

Och, ich hätte schon ein paar Einsparmöglichkeiten auf Lager. Aber ist ja nicht mein Eigentum....

Danke jedenfalls für Deine Mühe, Luise.

(Glaube aber irgendwie nicht, dass er es schafft, den Durchlauferhitzer rauszurechnen. Das geht ja alles über einen Zähler.)

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 18. Dezember 2007 02:09

Wenn er über die Anzahl der Wohnungsnutzer Bescheid weiß,das ist meist der Fall und deinen Jahresgesamtverbrauch hat,könnte er zumindest einen Wert ermitteln der dem Mittel der statistischen Durchschnittswerte entspricht.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 02:18

(Will kein Durchschnitt sein... ;-)

Kommentar von Bruno am 18. Dezember 2007 03:46

Komisch. Wuerde ich mir erklaeren lassen.


peterhal
beantwortet von peterhal am 18. Dezember 2007 01:29
1x
Thumb_up

Doch! Alle Geräte, die Strom verbrauchen, umwandeln die Energie letztendlich in Wärme. Man kann umrechnen Kilowattstunden in Kalorien oder Joule. Wie kann es dem Vermieter behilflich sein? Gute Frage

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 18. Dezember 2007 01:32

Es geht letztlich angeblich nicht wirklich an den Vermieter, sondern an den von ihm beauftragen Ersteller des verbrauchsorientierten Energieausweises.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.