Hallo!
Ich habe dieses Jahr erstmals die Betriebskostenabrechnung erhalten. In dieser berechnet mein Vermieter Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom in einer Wirtschaftseinheit. Diese Einheit umfasst 6 Häuser. Diese Häuser haben unterschiedliche Etagen- und Wohnungsanzahl. Jedes Haus hat jeweils einen eigenen Hauptwasserzähler und Stromzähler. Im Mietvertrag sind die Betriebskosten einzeln genannt, und dass die Umlage auf die Wirtschaftseinheit erfolgt. Darf mein Vermieter die jeweils einzeln gemessenen Verbräuche in einer Wirtschaftseinheit zusammenfassen und dann eine Umlage je Wohnfläche vornehmen?

Für Allgemeinstrom ist eine Umlage über einen geeigneten Verteiler möglich. Wobei mir da die Qm der Wohnung nicht unbedingt als ideal erscheinen! Wasser und Abwasser kann man dann umlegen, wenn es z.B. Wasser für die Gartenbewässerung wäre. Aber das Wasser, was in deiner Wohnung verbraucht wird und durch einen separaten Zähler ermittelt wird, kann man nicht mit anderen Einheiten zusammenlegen und dann neu verteilen! Und das Abwasser leitet sich ja normal aus dem Wasserverbrauch ab!
Die Wirtschaftseinheit ist m.E. - obwohl im Mietvertrag so benannt - kein hinreichend bezeichneter Verteilungsschlüssel für die einzelne Wohnung einer solchen Wirtschaftseinheit. Aber mangels eines genauer spezifizierten oder angemesseneren Verteilungsschlüssels ist im Zweifel die DIN-Wohnfläche zugrundezulegen.