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Verbotswidrig geparkt - Gerecht?

gefragt von err0r am 15.10.2009 um 20:53 Uhr

Hi!

Also folgende Situation: Seit 2 Jahren parke ich bei meiner freundin vorm haus. Halt am Straßenrand (nicht auf dem gehweg!). An der gesamten Straße entlang parkt vor jedem Haus mind. ein Auto vor nem Haus.

Und heut, nach zwei Jahren kam ein Schreiben das ich Verbotswidrig geparkt hab (von 10:27 bis 10:32 Uhr am 03.09.2009).

Nunja, kann ich da was machen? Einspruch einlegen?

Mir gehts nicht um die 15 Euro, das eher weniger. Eher darum das ich nicht einsehe zahlen zu müssen wenn andere schon seit jahren vor ihren häusern parken und bisher hat noch kein Nachbar auf der Straße ein solches schreiben erhalten..

Danke!

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parken x 370 stvo x 281 verbotswidrig x 1

anonym
beantwortet von err0r am 15. Oktober 2009 21:03
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Hi!

Da steht wirklich:"Sie parkten verbotswidrig auf der linken Farbahnseite."

Und nee, nicht entgegen der Fahrtrichtug. Habe ich noch nie getan.

Die anderen haben keine Bewohnerparkausweise, ist nen kleines 200 Seelen Dorf.

hmm...mich würde einfach mal der Grund interessieren wieso ich -.-


cleaner3544
beantwortet von cleaner3544 am 15. Oktober 2009 20:58
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Vielleicht hast du gegen die Fahrtrichtung geparkt, das wurde schon genügen um eine Verwarnung zu bekommen.


anonym
beantwortet von Joe17 am 15. Oktober 2009 20:57
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Du kannst immer Widerspruch (ggf. ,wenn fakultativ möglich) oder auch Klage einlegen ... Verbotswidrig? Was ist das für ein Wort? Also erlaubt oder was? Was die anderen angeht - keine Chance, der Sachverhalt dreht sich um dich.


HewlePacka
beantwortet von HewlePacka am 15. Oktober 2009 20:55
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Haben die anderen vielleicht Anwohnerparkausweise und sind damit berechtigt, dort ihr Fahrzeug abzustellen?


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Oktober 2009 20:54
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Verboten ist verboten.


ChibiMassacre
beantwortet von ChibiMassacre am 15. Oktober 2009 20:54
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Verbotswidrig hieße du würdest richtig parken.


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