Hi!
Also folgende Situation: Seit 2 Jahren parke ich bei meiner freundin vorm haus. Halt am Straßenrand (nicht auf dem gehweg!). An der gesamten Straße entlang parkt vor jedem Haus mind. ein Auto vor nem Haus.
Und heut, nach zwei Jahren kam ein Schreiben das ich Verbotswidrig geparkt hab (von 10:27 bis 10:32 Uhr am 03.09.2009).
Nunja, kann ich da was machen? Einspruch einlegen?
Mir gehts nicht um die 15 Euro, das eher weniger. Eher darum das ich nicht einsehe zahlen zu müssen wenn andere schon seit jahren vor ihren häusern parken und bisher hat noch kein Nachbar auf der Straße ein solches schreiben erhalten..
Danke!
Hi!
Da steht wirklich:"Sie parkten verbotswidrig auf der linken Farbahnseite."
Und nee, nicht entgegen der Fahrtrichtug. Habe ich noch nie getan.
Die anderen haben keine Bewohnerparkausweise, ist nen kleines 200 Seelen Dorf.
hmm...mich würde einfach mal der Grund interessieren wieso ich -.-

Vielleicht hast du gegen die Fahrtrichtung geparkt, das wurde schon genügen um eine Verwarnung zu bekommen.
Du kannst immer Widerspruch (ggf. ,wenn fakultativ möglich) oder auch Klage einlegen ... Verbotswidrig? Was ist das für ein Wort? Also erlaubt oder was? Was die anderen angeht - keine Chance, der Sachverhalt dreht sich um dich.

Haben die anderen vielleicht Anwohnerparkausweise und sind damit berechtigt, dort ihr Fahrzeug abzustellen?

Verbotswidrig hieße du würdest richtig parken.